Arbeits- und Gesundheitsschutz 2: Mit Gefährdungsbeurteilungen Belastungen abbauen
Gute Arbeitsbedingungen = gesündere Beschäftigte!
Nach dem Seminar kennst du die Methoden und Instrumente der Gefährdungsbeurteilung, kannst aktiv bei der Umsetzung in der Praxis mitwirken und so die Arbeitsbedingungen der Kollegen nachhaltig verbessern.
Gefährdungsanalysen sind das zentrale Instrument im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, wenn es darum geht physische und psychische Belastungen frühzeitig zu erkennen und präventiv Maßnahmen zu ergreifen, um diese Belastungen für Arbeitnehmer zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet sie regelmäßig durchzuführen. Der Betriebsrat hat dabei starke Mitbestimmungsrechte, sowohl was den Ablauf des Verfahrens, als auch was die abgeleiteten Schutzmaßnahmen angeht. Gefährdungsbeurteilungen sind somit der Schlüssel für gesunde und sichere Arbeitsplätze.
Themen
- Ziele von Arbeitsplatzanalysen und Gefährdungsbeurteilungen und Aufgaben des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
- Arbeitsbedingungen kontinuierlich verbessern
- Psychische Belastungen erfassen und reduzieren
- Prävention nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung erstellt? Ablauf, Methoden und Vorgehensweisen, z. B.
- Messungen und Befragungen
- Arbeitshilfen und PC-Programme für Gefährdungsbeurteilungen
- Auf Gefährdungsanalysen spezialisierte externe Institute: Welches ist das Richtige? – Bewertungskriterien
- Betriebsbegehungen und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen
- Die Beschäftigten nach ArbSchG, BetrVG und DGUV-Vorschriften einbeziehen
- Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) und seine besondere Bedeutung bei Gefährdungsbeurteilung
- Betriebsarzt, Berufsgenossenschaft, Amt für Arbeits- und Umweltschutz: Die Zusammenarbeit mit betrieblichen und überbetrieblichen Stellen effektiv organisieren
- Belastungen reduzieren, Schutzmaßnahmen ableiten: Gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeitszeit, Arbeitsplatz, Arbeitsorganisation u. v. m.
- Vorbeugender und nachhaltiger Gesundheitsschutz mit § 90 BetrVG im Vorfeld betrieblicher Veränderungen
- Weitere Rechtsgrundlagen und Rechte des Betriebsrats z. B.
- Gefahrstoffe nach der GefStoffV: Welche Pflichten hat der Arbeitgeber vor dem Einsatz?
- Gesundheitliche Folgen durch manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten vermeiden: Das regelt die Lastenhandhabungsverordnung
- Lärmquellen am Arbeitsplatz: Die Lärm- und Vibrationsverordnung
- Persönliche Schutzausrüstungen: Einsatz nach der PSA-Benutzungsverordnung
- Bildschirmarbeitsplätze: Ergonomische Gestaltung nach der Arbeitsstättenverordnung
- Eckpunkte von Betriebsvereinbarungen zu Gefährdungsbeurteilungen und zur Beteiligung des BR
Seminargebühr
1. Teilnehmer | 1.590,- Euro |
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2. Teilnehmer | 1.540,- Euro |
3. Teilnehmer | 1.490,- Euro |
Jeder weitere Teilnehmer | 1.490,- Euro |
zzgl. MwSt. und Hotelkosten