Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Profis – Seminare für Betriebsräte GbR1. Geltungsbereich
Diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Profis – Seminare für Betriebsräte GbR und einem Gremiumsmitglied (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt), Gremium (v. a. Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Schwerbehindertenvertretung oder Wirtschaftsausschuss) oder Arbeitgeber geschlossen werden. Die Profis – Seminare für Betriebsräte GbR erkennen ihren AGB entgegenstehende oder von ihnen abweichende AGB oder Bedingungen nicht an.
2. Unverbindliche Reservierung
Teilnehmer können einen Seminarplatz zunächst für zwei Wochen unverbindlich kostenfrei reservieren, um in dieser Zeit einen Beschluss durch das Gremium, welchem sie angehören, fassen zu lassen. Für diesen Zeitraum hält die Profis – Seminare für Betriebsräte GbR diesen Seminarplatz frei.
Profis-Tipp:
Die Reservierung erfolgt am zweckmäßigsten telefonisch unter 05231 962981. So lässt sich direkt klären, ob in dem gewünschten Seminar noch Plätze frei sind.
3. Verbindliche Anmeldung
- a) Mit der schriftlichen oder elektronischen Anmeldung des Teilnehmers zum Seminar sind dieses Seminar und das Tagungshotel für die Dauer des Seminars verbindlich gebucht – auch ohne vom Arbeitgeber unterschriebene Kostenübernahmeerklärung. Mit der Anmeldung des Teilnehmers wird dieser Vertragspartner.
- b) Mit Vorlage der rechtswirksam unterzeichneten Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers und des zuständigen Gremiums werden das Gremium und der Arbeitgeber ebenfalls Vertragspartner und Kostenschuldner. Die mit dem Seminarbesuch verbundenen erforderlichen Kosten wie insbesondere Seminargebühr, Hotelkosten und Reisekosten sind nach § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX durch den Arbeitgeber des Teilnehmers zu tragen.
Für den Fall, dass der Arbeitgeber einen Dienstleister mit der Abwicklung des Seminarbesuchs (Buchung und/oder Zahlung) beauftragt, handelt es sich lediglich um einen Schuldbeitritt im Rahmen der Vertragsfreiheit nach § 311 Abs. 1 BGB. Verantwortlich für die Begleichung der Schuld bleibt weiterhin der Arbeitgeber des Teilnehmers. Das gilt auch im Fall einer Insolvenz des beauftragten Dienstleisters.
4. Kollegenrabatte
Besuchen mehrere Teilnehmer, die Mitglieder desselben Gremiums eines Betriebes sind, zeitgleich dasselbe Seminar am selben Ort wird die Seminargebühr für den zweiten, dritten und weitere Teilnehmer nach Maßgabe der jeweiligen Seminarausschreibung gestaffelt günstiger.
Für Teilnehmer aus unterschiedlichen Gremien desselben Betriebs oder aus unterschiedlichen Betrieben desselben Unternehmens gelten diese Rabatte nicht.
Profis-Tipp:
Weitere Infos zum Kollegenrabatt gibt es hier: https://www.profis-seminare.de/info/kollegenrabatt/
5. Zahlung
Nach Abschluss des Seminars stellt die Profis – Seminare für Betriebsräte GbR dem Teilnehmer die Seminargebühr und die Hotelleistungen in Rechnung. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Rechnung unmittelbar seinem Arbeitgeber zukommen zu lassen, damit dieser die Rechnung unverzüglich bezahlen kann. Die Übermittlung der Rechnung erfolgt grundsätzlich als E-Rechnung im ZUGFeRD-Format per E-Mail. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Rech-nungserhalt ohne Abzug zu begleichen. Kommt das Gremium oder der Arbeitgeber mit der Zahlung in Verzug, erhebt die Profis – Seminare für Betriebsräte GbR zusätzlich – neben Verzugszinsen und weiteren möglichen Verzugsschäden – eine Pauschale in Höhe von 40 Euro gemäß § 288 Abs.5 BGB.
Teilnehmer, Gremien und Arbeitgeber können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen und Ansprüche gegen die Profis – Seminare für Betriebsräte GbR nur nach vorheriger schriftlicher oder in Textform erfolgter Zustimmung der Profis – Seminare für Betriebsräte GbR an Dritte abtreten.
6. Storno des Seminarbesuchs durch den Auftraggeber
Eine Absage eines Seminars durch den Teilnehmer oder sein Gremium ist bis 29 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei möglich.
Bei kurzfristigeren Absagen fallen Ausfallkosten an:
- ab 28 Tage vor Seminarbeginn 40 % der Seminargebühr und Hotelkosten,
- ab 14 Tage vor Seminarbeginn die volle Seminargebühr und die vollen Hotelkosten (100 %).
Die Ausfallkosten entfallen, wenn das Gremium ein anderes Mitglied zum gebuchten Seminar oder zu einem anderen zeitgleich im selben Tagungshotel stattfindenden Seminar der Profis – Seminare für Betriebsräte GbR entsendet.
Dem Teilnehmer bleibt es weiterhin stets vorbehalten, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
Profis-Tipp, um Ausfallkosten zu vermeiden:
Schon bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer benennen, der den Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung des Teilnehmers einnimmt.
7. Absage des Seminars durch den Veranstalter und Änderungsvorbehalt
Die Profis – Seminare für Betriebsräte GbR behält sich vor, Seminare aus wichtigem Grund abzusagen. Derartige Gründe können eine zu geringe Teilnehmerzahl, eine kurzfristige Erkrankung des Dozenten oder höhere Gewalt sein.
In Einzelfällen behält sich die Profis – Seminare für Betriebsräte GbR vor, den Seminarort oder den angekündigten Dozenten zu ändern. Eine solche Änderung begründet kein Sonderkündigungsrecht des Seminarbesuchs.
8. Urheberrecht
Der Inhalt der Teilnehmerunterlagen ist urheberrechtlich geschützt. Er darf nur durch den Seminarteilnehmer genutzt werden. Die Veröffentlichung, Vervielfältigung, und Weitergabe auch ein-zelner Seiten und Passagen sind verboten. Ein Missbrauch kann strafrechtlich verfolgt werden.
9. Haftung
Die Seminarteilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Während der Seminarzeiten genießt der Seminarteilnehmer grundsätzlich Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung seines Arbeitgebers. Während der seminarfreien Zeit besteht dieser Schutz nicht, auch nicht bei Teilnahme am freiwilligen Rahmenprogramm.
Die Haftung der Profis – Seminare für Betriebsräte GbR ist außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt auch zugunsten möglicher Erfüllungsgehilfen, insbesondere Dozenten, wenn Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.
Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertra-ges überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf –, für welche die Profis – Seminare für Betriebsräte GbR auch bei einfacher Fahrlässigkeit haften. In diesem Fall haftet die Profis – Seminare für Betriebsräte GbR aber nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch nicht, soweit die Profis – Seminare für Betriebs-räte GbR einen Mangel arglistig verschweigt oder gegenüber dem Teilnehmer eine Garantie übernommen hat. Die Haftungsbeschränkung gilt weiterhin nicht, wenn zwischen der Profis – Seminare für Betriebsräte GbR und einem Teilnehmer ausdrücklich eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde. Ausgenommen von jeglichen Haftungsbeschränkungen ist auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Eine Haftung der Profis – Seminare für Betriebsräte GbR für im Rahmen von Seminaren eingesetzte Dritte ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Handlungen und Pflichtverletzungen von Mitarbeitern und/oder Organmitgliedern von Tagungshotels.
10. Schutz personenbezogener Daten, Datenschutz
Der Profis – Seminare für Betriebsräte GbR ist der Schutz der personenbezogenen Daten ein besonderes Anliegen. Die konkreten Regelungen enthält die Profis-Datenschutzerklärung (https://www.profis-seminare.de/datenschutz/).
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen und Pflichten erforderlich ist. Dazu zählt insbesondere die Weitergabe von Daten an das jeweilige Tagungshotel und den Dozenten des gebuchten Seminars.
Ferner werden die personenbezogenen Daten mit dem Einverständnis der Teilnehmer von der Profis – Seminare für Betriebsräte GbR zum Zwecke der Werbung für eigene Produkte genutzt.
11. Allgemeine Bestimmungen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen der Pro-fis – Seminare für Betriebsräte GbR und Teilnehmern, Gremien und/oder Arbeitgebern ist Detmold, soweit eine solche Gerichtsstandsklausel rechtlich zulässig ist.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht und den entsprechenden Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen in einem Vertrag zwischen der Profis – Seminare für Betriebsräte GbR und einem Teilnehmer, Gremium und/oder Arbeitgeber unwirksam sein oder werden oder sollte ein Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch diejenige Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.