Gleichbehandlung und Chancengleichheit im Betrieb: Das kann der Betriebsrat tun

Rechte des BR nach AGG und BetrVG gezielt nutzen
Seminar-Nr.
21
Neu

Genau hinschauen, aktiv werden!

Nach dem Seminar weißt du, wie du Benachteiligung erkennst und was du für echte Gleichbehandlung und eine diskriminierungsfreie Arbeitsumgebung tun kannst.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Menschen vor Benachteiligung und Ausgrenzung schützen, im Betrieb für Gleichstellung insbesondere bei Einstellungen, Arbeits- und Entlohnungs-bedingungen, bei der Karriere, aber auch bei Aus- und Weiterbildung sorgen. Trotz großer Fortschritte in den vergangenen Jahrzehnten: Im betrieblichen Alltag klaffen Rechtsanspruch und Wirklichkeit leider oft noch weit auseinander. Ältere Arbeitnehmer sind von Diskriminierung ebenso betroffen wie Frauen, Menschen mit Behinderung oder Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund, um nur einige zu nennen.

Mit gravierenden Folgen: Neben den persönlichen Nachteilen für die unmittelbar Betroffenen machen sich Demotivation und eine allgemeine Unzufriedenheit breit. Das Ergebnis: Ein schlechtes Betriebsklima.

Hier ist der Betriebsrat gefragt – und der kann eine Menge für Gleichbehandlung tun!

Themen

  • Im Überblick: Der rechtliche Rahmen
    • Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz
    • Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 Grundgesetz
    • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und EU-Vorschriften
    • Wann ist eine Ungleichbehandlung zulässig?
  • Pflichten des Arbeitgebers zur Verhinderung von Ungleichbehandlung
    • Fürsorgepflicht und vorbeugende Schutzmaßnahmen vor Benachteiligung bei Arbeitsbedingungen
    • Gleiche Chancen bei Job und Karriere: Diskriminierungsfreie Angebote von Arbeitsplätzen, Qualifizierung und beruflicher Förderung etc.
    • Wie steht es um die Gleichbehandlung in unserem Betrieb? Berichtspflicht auf Betriebs-versammlungen
  • Rechte der Beschäftigten bei Ungleichbehandlung
    • Weniger Lohn für gleiche Arbeit? Auskunftsverfahren nach dem Entgelttransparenzgesetz
    • Beschwerderecht nach §§ 84, 85 BetrVG und Leistungsverweigerungsrecht
    • Beweislastumkehr bei vermuteter Benachteiligung
    • Materieller Schadensersatz und immaterielle Entschädigung nach AGG
  • Aktiv für Gleichbehandlung im Betrieb: Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats u. a.
    • Unmittelbare und mittelbare Diskriminierung erkennen: Definition, Formen, Merkmale, Konsequenzen für die BR-Arbeit
    • Für die Einhaltung gesetzlicher Regelungen sorgen: Überwachungspflicht nach §§ 75, 80 BetrVG, Unterlassungsanspruch
    • Schwerbehinderte Menschen eingliedern, die Integration ausländischer Arbeitnehmer und die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen im Betrieb fördern: Initiativrechte des BR nach § 80 Abs. 1 Nr. 2a, 4 und 7 BetrVG
    • Einstellung, Ein- und Umgruppierung, Lohngestaltung: Beteiligungsrechte konsequent nutzen
    • Richtiger Umgang mit Beschwerden, Unterstützung benachteiligter Arbeitnehmer
  • Alter, Geschlecht, Herkunft, Behinderung u. v. m: Potenziale erkennen, Vielfalt als Chance nutzen – Diversity Management
    • Diversity Management als Teilbereich des Personalmanagements: Definition und Ziele, positive Effekte
    • Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gesundheitsförderung, Inklusion, Personalentwicklung, Führungskultur im Betrieb etc.: Handlungsfelder, Maßnahmen und Instrumente
    • Umsetzung im Betrieb: Rolle, Aufgaben und Rechte des Betriebsrats
    • Die Beschäftigten aktiv einbeziehen: Themen-Workshops für ein besseres gegenseitiges Verständnis, Mentoren- oder Patenprogramme, Sprachkurse
    • Generation X vs. Boomer, interkulturelle Konflikte u. v. m.: Wie gehen wir mit Konflikten im Betrieb um? Instrumente zur Konfliktbewältigung etablieren
  • Keine Kavaliersdelikte: Diskriminierende Verbalangriffe, fremdenfeindliche Bemerkungen und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
    • Definition, Merkmale, Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz der Arbeitnehmer
    • Abmahnung, Versetzung, Kündigung: Arbeitsrechtliche Konsequenzen und strafrechtliche Folgen
    • Rechte des BR, Betroffene einfühlsam unterstützen
PDF Themenplan herunterladen

Termin & Ort 5 Tage (Montag - Freitag)

5 Tage =
mehr Zeit für
deine Fragen!

Grundlagenseminar

Für alle BR-Mitglieder ohne besondere Begründung erforderlich mehr Infos

Betriebsratsmitglieder

Erforderliche Seminare für Betriebsratsmitglieder nach §37 Abs.6 BetrVG mehr Infos

Schwerbehinderten-Vertretung

Seminare speziell für Schwerbehindertenvertreter und Seminare, die auch für die SVB geeignet sind mehr Infos

Seminargebühr

mit Kollegenrabatt ab 1.540 EUR

1. Teilnehmer1.640,- Euro
2. Teilnehmer1.590,- Euro
3. Teilnehmer1.540,- Euro
Jeder weitere Teilnehmer1.540,- Euro
Kollegenrabatt leicht erklärt…

zzgl. MwSt. und Hotelkosten

Dozentinnen und Dozenten

Sirkka SchraderFachanwältin für Arbeitsrecht

Weiterführende und ergänzende Seminare:

Seminar-Nr.
41
Betriebsklima verbessern, Mobbing vorbeugen
43
Kollegen in Krisensituationen unterstützen: BR und SBV als Erstansprechpartner
Rede-Training inklusive Infos & Anmelden