Das Entgelt fair regeln: Rechte des Betriebsrats
Eingruppierung, Leistungszulagen, PrämienSchluss mit der Bezahlung nach dem Nasenprinzip!
Im Entgelt-Dickicht durchblicken, dafür sorgen, dass die Kollegen bekommen, was ihnen zusteht – damit es bei dir im Betrieb gerecht zugeht!
„Bei uns wird doch nach dem Nasenprinzip bezahlt.“ Über kaum ein anderes Thema wird in Betrieben so viel diskutiert wie über gerechte Entlohnung. Entgeltfragen sind ohne Zweifel ein besonders wichtiges, oft aber auch ein besonders heikles und schwieriges Thema. Auch für den Betriebsrat, der zumeist erster Ansprechpartner für die Beschäftigten ist, Auskunft geben und unterstützen soll.
Wie lassen sich Vergütungsansprüche durchsetzen? Welche Rechte hat der Betriebsrat beim Thema Lohn und Gehalt? Und wie kann er sie effektiv nutzen, um für echte Lohngerechtigkeit zu sorgen?
Dieses Seminar liefert die Antworten.
Themen
- Rechtliche Grundlagen von Entgeltansprüchen
- Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung (BV), Tarifvertrag (TV) – was gilt?
- Wie verhalten sich Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag zueinander? Tarifvorrang, Öffnungsklausel und Günstigkeitsprinzip
- Die Gesamtzusage des Arbeitgebers: Rechtlicher Rahmen, Voraussetzungen, Abgrenzung zu TV, BV und Arbeitsvertrag, Änderung oder Beendigung
- Betriebliche Übung: Wann wird Gewohnheit zum Anspruch? Beispiele, Voraussetzungen, Möglichkeiten der Beendigung
- Das muss mindestens gezahlt werden: Höhe des Mindestlohns für Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer, Azubis etc., Überwachungspflicht des BR nach § 80 Abs. 1 BetrVG
- Grund- oder Festgehalt, Einmalzahlungen, Zulagen, Prämien, Leistungsentgelt etc.: Vergütungsformen im Überblick
- Von Anfang an dabei: Ein- und Umgruppierungen - Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach § 99 BetrVG
- Ablauf des Anhörungsverfahrens, das richtige Vorgehen bei fehlerhafter Ein- und Umgruppierung
- Abgruppierung: Geht das überhaupt?
- Was gilt für die Vergütung von AT-Angestellten?
- bei Neuzuschnitt der Tätigkeiten ein angemessenes Entgelt durchsetzen, u. a. bei „schleichenden“ Betriebsänderungen nach § 111 Nr. 4 und Nr. 5 BetrVG
- Vergütungsansprüche durchsetzen: Rechte des Arbeitnehmers
- „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“: Für innerbetriebliche Entgeltgerechtigkeit sorgen – Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten des BR
- Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz: Schutz vor Benachteiligungen? Bedeutung, Grenzen
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der betrieblichen Praxis
- Das Auskunftsverfahren nach dem Entgelttransparenzgesetz
- Einsichtnahme in die Lohn- und Gehaltslisten: Ziele, Form, das weitere Vorgehen
- Entgelt sichern: Rechte und Handlungsmöglichkeiten des BR bei Umstrukturierungen, Änderungen der Entlohnungsmethode und Streichung von Entgeltbestandteilen
- Was gilt beim Betriebsübergang nach § 613 a BGB oder bei Zusammenlegung und Spaltung von Betrieben nach § 111 BetrVG?
- Austritt aus dem Tarifvertrag: Nachwirkung
- Freiwilligkeitsvorbehalt, Widerruf oder Anrechnung übertariflicher Leistungen auf eine Tariflohnerhöhung: Voraussetzungen, Grenzen
- Umfang der Mitbestimmungsrechte des BR bei der Einführung und Änderung der Entlohnungsmethode
- Nicht ohne den Betriebsrat: Rechte des BR nach §§ 99 und 102 BetrVG bei Änderungskündigung
- Bei Prämien, Bonuszahlungen und leistungs- und erfolgsabhängiger Vergütung rechtssicher mitbestimmen: Rechte und Durchsetzungsmöglichkeiten des BR nach § 87 BetrVG
- Umfang und Grenzen der Mitbestimmung
- Die Leistungsbeurteilung als Voraussetzung für die leistungsabhängige Vergütung: Merkmale und Kriterien für gerechte Beurteilungen
- Prämien und Boni: Faire Verteilungsgrundsätze vereinbaren, für Transparenz sorgen
- Missachtung der Mitbestimmungsrechte des BR: Folgen
- Keine Einigung mit dem Arbeitgeber in Sicht? Die Einigungsstelle bei Entgeltfragen nach § 87 Abs. 2 BetrVG – Zuständigkeit, Verfahren, Praxistipps
- Bestehende Regelungen in Betriebsvereinbarungen durchsetzen: Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
Seminargebühr
1. Teilnehmer | 1.640,- Euro |
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2. Teilnehmer | 1.590,- Euro |
3. Teilnehmer | 1.540,- Euro |
Jeder weitere Teilnehmer | 1.540,- Euro |
zzgl. MwSt. und Hotelkosten
Dozentinnen und Dozenten
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