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Seminar-Nr.
42

Stress und psychische Belastungen am Arbeitsplatz abbauen, Burn-Out verhindern
Rechtzeitig handeln bevor der Ernstfall eintritt

Arbeitsverdichtung, Zeit- und Leistungsdruck, Multitasking, unklare Zuständigkeiten, fehlende Handlungsspielräume: Die Anforderungen und psychischen Belastungen von Arbeitnehmern nehmen stetig zu. Psychische Fehlbelastungen sind ein hohes Gesundheitsrisiko und wirken sich langfristig negativ auf Motivation, Leistungsfähigkeit und Betriebsklima aus. Hier muss der Betriebsrat aktiv werden und kann viel bewirken: Organisatorische Schwachstellen und Belastungsquellen erkennen, wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen und Rahmenbedingungen schaffen, die das psychische Wohlbefinden nachhaltig fördern. Außerdem wichtig: Das Thema psychische Belastungen von Anfang an aus der Tabuzone holen!

Endlich raus aus dem Druck!

Auslöser kennen, stressbedingte Belastungen reduzieren, vor Überlastung schützen, vorbeugen: Dieses Seminar hilft dir eines der drängendsten Arbeitsschutzprobleme wirksam und nachhaltig zu lösen!

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  • Psychische Belastungen
    • Das arbeitswissenschaftliche Belastungs- und Beanspruchungskonzept
    • Definition nach DIN/EN ISO 1075, 1 - 3: Entstehung, Ursachen, Merkmale und Folgen
    • Zusammenhang zwischen psychischen und körperlichen Beschwerden
    • Wie lassen sich psychische Belastungen reduzieren und abbauen - Wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse
  • Der Stress-Begriff
    • Definition, Theorien, Persönlichkeitselemente
    • Stressauslöser am Arbeitsplatz u. a. Arbeitsverdichtung, Zeitdruck, unklare Zuständigkeiten, fehlende Handlungsspielräume
    • Methoden und Instrumente zur Erfassung psychischer Belastungen - Auswahlkriterien und Einbindung der Arbeitnehmer
  • Keine "Manager-Krankheit": Burn-Out
    • Definition, Merkmale, Erscheinungsformen, arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse
    • Tipps und Hilfen zum Umgang mit Betroffenen, persönliche und fachliche Grenzen
  • Psychische Belastungen reduzieren und abbauen - Pflichten des Arbeitgebers
    • nach dem Arbeitssicherheitsgesetz
    • nach dem Arbeitsschutzgesetz und seinen Verordnungen
  • Stress abbauen, Arbeitsbedingungen verbessern, psychische Belastungen vermeiden: Strategien und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
    • Gefährdungsbeurteilungen zur Erfassung psychischer Belastungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und der neuen Arbeitsstättenverordnung systematisch umsetzen
    • Mitbestimmung des Betriebsrats nach §§ 87 und 91 BetrVG, insbesondere bei der Prävention
    • Das Beschwerderecht der Arbeitnehmer nach §§ 84 und 85 BetrVG und die Überlastungsanzeige
    • Schritt für Schritt: Entwicklung eines betrieblichen Handlungskonzeptes für gesunde Arbeit
    • Arbeitnehmer in vorbeugende Aktivitäten einbeziehen
  • Muster-Betriebsvereinbarungen zur Vermeidung oder Verminderung von Stress, psychischen Belastungen und Burn-Out

5 Tage (Montag - Freitag)
Berlin

Godehard BauleArbeits- und Organisationspsychologe

1. Teilnehmer 1.640,- Euro

2. Teilnehmer 1.590,- Euro

3. Teilnehmer 1.540,- Euro

zzgl. MwSt. und Hotelkosten

Rund 15 % aller Krankheitstage lassen sich auf psychische Belastungen im Arbeitsleben zurückführen! Leistungsdruck, zu wenig Personal, Kostensenkung und eine schlechte Führungskultur im Betrieb setzen viele Arbeitnehmer unter psychischen Stress. Das geht aus einer aktuellen Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) hervor. Der Betriebsrat ist da oft der erste Ansprechpartner.

Das hat auch das Arbeitsgericht Essen in seiner Entscheidung zur Erforderlichkeit eines Burn-Out-Seminars berücksichtigt:

"Für die Erforderlichkeit der Teilnahme an einer Schulung zum Thema Burn-Out ist es ausreichend, wenn der Betriebsrat darauf verweisen kann, dass ihn Beschäftigte mehrfach auf eine bestehende Überforderungssituation angesprochen haben."

(Arbeitsgericht Essen vom 30. Juni 2011, 3 BV 29/11)

Alle Seminare in unserem Programm sind erforderliche Seminare im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber hat nach § 40 BetrVG die Kosten zu tragen. - mehr dazu
Nach § 179 Abs.4 Satz 3 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche bzw. geeignete Seminare. - mehr dazu