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Fit für den digitalen Wandel 1: Mit Weiterbildung und Personalplanung Arbeitsplätze sichern
Mitbestimmungsrechte, Konzepte, staatliche Fördermöglichkeiten

In vielen Branchen ist es schwer geworden, gut qualifiziertes Personal zu bekommen: Der Fachkräftemangel lässt grüßen. Hinzu kommt: die Digitalisierung schreitet weiter voran, neue Technologien und künstliche Intelligenz stellen stetig neue Anforderungen an die Beschäftigten.

Umso wichtiger ist es, beim Personal vorausschauend zu planen. Welche Tätigkeiten werden in welchem Umfang kurz-, mittel- und langfristig benötigt? Wo sind Lücken absehbar, weil langjährige Mitarbeiter in Rente gehen? Und welche Weiterbildungsmaßnahmen sind erforderlich, damit die Beschäftigten die neuen Anforderungen erfüllen oder die Lücke schließen können, die ausscheidende Mitarbeiter hinterlassen werden?

Handeln statt abwarten: Qualifizierung als Schlüssel zur Zukunft der Arbeit!

Lerne deine Mitbestimmungsrechte bei der Personalentwicklung kennen, Konzepte für eine professionelle betriebliche Aus- und Weiterbildung sowie staatliche Fördermöglichkeiten. Damit die Kollegen Schritt halten können. 

Zu den Zusatzinformationen springen
  • Personalplanung als bedeutender Teil der Unternehmensplanung: Die Beschäftigten - das wichtigste Kapital des Unternehmens
    • Die wichtigsten Teilpläne der Unternehmensplanung im Zusammenhang – Stellenwert der Personalplanung
    • Personalbeschaffung, Personalbedarf, Personalentwicklung, Personaleinsatz etc. - die einzelnen Bereiche der Personalplanung
    • Welche Unterlagen muss der Betriebsrat bekommen? Unterrichtungs- und Beratungsrecht des BR nach § 92 BetrVG:
    • Einführung einer Personalplanung – Initiativrecht des BR zur nach § 92 Abs. 2 BetrVG
  • Wie sieht der Personalbedarf der Zukunft aus? Eine gute Personalplanung als Fundament
    • Umstrukturierungen, Digitalisierungsprozesse: Wohin soll die Reise gehen? Verzahnung von Personalplanung und wirtschaftlichen Weichenstellungen:
      • die Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses nach § 106 BetrVG konsequent für die Ermittlung des Personalbedarfs nutzen
      • Änderung der Arbeitsorganisation, neue Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren: schleichende Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG erkennen
      • Auswirkungen auf die Tätigkeiten der Beschäftigten: externe Berater nach § 80 Abs. 3 BetrVG zur Beurteilung Künstlicher Intelligenz hinzuziehen
    • Den Überblick bekommen: Wie viele Beschäftigte mit welchen Qualifikationen werden kurz-, mittel- und langfristig gebraucht?
  • Die Beschäftigten fit für die Zukunft machen – Qualifizierung für neue Anforderungen und Tätigkeiten
    • Bestandsaufnahme: Welche Bildungsmaßnahmen sind erforderlich?  
      • Berufsbildungsbedarf erkennen und ermitteln, aktuelle/zukünftige Anforderungen und Kompetenzprofile abgleichen
      • Vermittlung durch die Einigungsstelle - der neue § 96 Abs. 1a BetrVG
    • Der rechtliche Rahmen: Inhalt, Auswahl der Beschäftigten, finanzielle und arbeitszeitliche Rahmenbedingungen, Ablauf, digitale und analoge Lernformate u. v. m. – das Mitbestimmungsrechte des BR bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen nach § 98 BetrVG
    • Wenn die Qualifikation nicht mehr ausreicht: Anpassungsqualifizierung nach § 97 Abs. 2 BetrVG – Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
    • Heute an morgen denken: mit neuen Azubis absehbare Lücken schließen
    • Staatliche Fördermöglichkeiten zur Qualifizierung nutzen: das neue Weiterbildungsgesetz und andere Förderprogramme
  • Strategie des Betriebsrats: Personal im Betrieb halten, neues Personal gewinnen
    • Beschäftigung fördern und sichern nach § 92a BetrVG - Alternativvorschläge des Betriebsrats: Qualifizierung, neue Arbeitsorganisation und Abläufe, neue Produkte u. v. m.
    • Als Betrieb attraktiv bleiben: mit guten Arbeitsbedingungen die Beschäftigten langfristig binden – die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 BetrVG

5 Tage (Montag - Freitag)
Dresden

Marcus SchwarzbachDozent für Arbeitsrecht und Digitalisierung, Fachautor, ehemaliger Betriebsrat

Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht

1. Teilnehmer 1.690,- Euro

2. Teilnehmer 1.590,- Euro

3. Teilnehmer 1.540,- Euro

zzgl. MwSt. und Hotelkosten

Alle Seminare in unserem Programm sind erforderliche Seminare im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber hat nach § 40 BetrVG die Kosten zu tragen. - mehr dazu
Nach § 179 Abs.4 Satz 3 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche bzw. geeignete Seminare. - mehr dazu