Recht haben und Recht bekommen
im Betrieb, vor Gericht und in der EinigungsstelleMit Gerichtsbesuch!Betriebsratsrechte kennen, einfordern und effektiv durchsetzen!
Nach dem Seminar weißt du, welche rechtlichen und strategischen Instrumente es zur Durchsetzung deiner BR-Rechte gibt und wie du sie situationsgerecht einsetzen kannst.
„Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe“. Diese Erfahrung muss auch der Betriebsrat manchmal machen. Dabei hat er gute Möglichkeiten seine Rechte zu sichern und durchzusetzen – im Gespräch mit dem Arbeitgeber, durch ein Verfahren bei Gericht oder in der Einigungsstelle.
Doch wann ist eigentlich das Arbeitsgericht, wann die Einigungsstelle zuständig? Und welche Schritte sind dafür erforderlich?
Themen
- Missachtung von Betriebsratsrechten – was kann der BR tun?
- Im Betrieb Betriebsratsrechte sichern und durchsetzen - Handlungsmöglichkeiten des BR
- Typische Konfliktsituationen durch effektive Kommunikation vermeiden oder überwinden, Durchsetzungsstrategien
- Schritt für Schritt Betriebsratsrechte durchsetzen: Vom ersten Gespräch mit dem Arbeitgeber bis zur Gerichtsverhandlung oder Einigungsstelle
- Praktische Übungen zum Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber
- In der Einigungsstelle Betriebsratsrechte sichern und durchsetzen
- Zuständigkeit der Einigungsstelle und ihre Zusammensetzung
- Der Weg zur Einigungsstelle – Beschlussfassung und praktische Vorgehensweise
- Einsetzung der Einigungsstelle im Beschlussverfahren
- So funktioniert die Einigungsstelle: Arbeitsweise und Wirkung des Spruchs der Einigungsstelle
- In der Einigungsstelle: Verhandlungsziele durchsetzen – Praxistipps
- Vor dem Arbeitsgericht Betriebsratsrechte sichern und durchsetzen
- Grobe Verstöße des Arbeitgebers gegen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats, Rechte des Betriebsrats u. a. nach §§ 23 Abs. 3 und 101 BetrVG
- Beschlussverfahren oder Urteilsverfahren? Unterschiede, Ablauf etc.
- Wenn es mal schnell gehen muss: Einstweilige Verfügung – rechtliche Voraussetzungen und praktischer Ablauf
- Straftaten und Ordnungswidrigkeiten – Rechte des Betriebsrats nach §§ 119 und 121 BetrVG
- Verhandlungen am Arbeitsgericht beobachten, Konsequenzen für die BR-Arbeit
Seminargebühr
| 1. Teilnehmer | 1.640,- Euro |
|---|---|
| 2. Teilnehmer | 1.590,- Euro |
| 3. Teilnehmer | 1.490,- Euro |
| Jeder weitere Teilnehmer | 1.490,- Euro |
| zzgl. MwSt. und Hotelkosten | |


