Der wirkungsvolle IT-Ausschuss

Aufgaben, rechtlicher Rahmen, wichtige Handlungsfelder
Seminar-Nr.
13

Den digitalen Wandel und den Einsatz von KI mitgestalten!

Ein eingespielter IT-Ausschuss ist kompetenter Projektpartner für den Arbeitgeber und entlastet den BR: Hier erfährst du, wie du rechtssicher handeln und die Beschäftigten wirksam schützen kannst!

Der Einsatz von neuer Technologie und Künstlicher Intelligenz (KI) nimmt in den Betrieben stetig zu, die Auswirkungen auf die Beschäftigten sind weitreichend und längst nicht immer offensichtlich.

Der Betriebsrat hinkt bei der Bearbeitung dieser komplexen Themen oft hinterher und fühlt sich überfordert, da längst nicht alle BR-Mitglieder in IT-Fragen bewandert sind und viele weitere wichtige Aufgaben auf Erledigung warten. Die Lösung: Ein IT-Ausschuss, der sich intensiv und ausschließlich um IT-und KI-Themen kümmert und diese fundiert für den Betriebsrat vorbereitet.

Themen

  • Bildung des IT-Ausschusses: Der rechtliche Rahmen
    • BR, GBR oder KBR: Wer ist zuständig?
    • Ausschuss des BR oder gemeinsamer Ausschuss mit dem Arbeitgeber? Voraussetzungen, Vor- und Nachteile
    • Zuständigkeiten, Aufgaben und Kompetenzen klar festlegen: Übertragung von BR-Aufgaben, vorbereitender oder beschließender Ausschuss?
  • Planung ist der halbe Erfolg: Die Arbeit im IT-Ausschuss effizient organisieren u. a.
    • Die „richtigen“ Betriebsratsmitglieder bestimmen: Tipps für die Besetzung
    • Sitzungsintervall und Häufigkeit, Geschäftsordnung, Freistellung und Entgeltfortzahlung
    • Konstruktive Zusammenarbeit mit BR, dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten, der IT-Abteilung und dem Wirtschaftsausschuss – Informationsprozesse und Abläufe optimieren, Praxistipps
    • Projekte systematisch planen: Management by Objectives (MBO)
    • Instrumente der Ausschuss-Arbeit: Rahmen-Betriebsvereinbarung, Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede – Unterschiede, Abgrenzung, Vor- und Nachteile
  • Im Überblick: Die wichtigsten Regelungsgegenstände und Beteiligungsrechte des BR in Digitalisierungsfragen
    • Informationspflichten des Arbeitgebers: Was heißt umfassende und rechtzeitige Unterrichtung und Beratung? Was tun, wenn es hakt?
    • Einführung von KI, neuer Software, neuer Technologien etc.: Auswirkungen auf Arbeitsplätze, -inhalte und Arbeitsbedingungen – Mitbestimmungsrechte des BR
    • „Schleichende“ Betriebsänderungen erkennen, Mitbestimmungsrechte nutzen
    • Workday, Office 365, SAP, Keylogger etc.: Dauerthema Leistungs- und Verhaltenskontrollen – Arbeitnehmerüberwachung verhindern
    • Unterstützung organisieren, Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG beauftragen – das ist zu beachten
    • Verstöße gegen bestehende Betriebsvereinbarungen – was tun?
    • E-Learning und Blended Learning im Betrieb: Beteiligungsrechte des BR u. a. bei Einführung, Format, Inhalten, Teilnehmern, Ort und Zeit etc.
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Marcus SchwarzbachDozent für Arbeitsrecht und Digitalisierung, ehemaliger Betriebsrat

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Jan Hermann GaesingBetriebsrat
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weil sich die Seminare immer auf konkrete, praktische Beispiele aus den Unternehmen beziehen und man mit den Profis immer einen kompetenten Ansprechpartner an seiner Seite hat.

Patrizia GermannBetriebsrat

Weiterführende und ergänzende Seminare:

Seminar-Nr.
28
Digitalisierung und den Einsatz von KI aktiv mitgestalten Mit Besuch der Deutschen Arbeitsschutzausstellung (DASA)!
29
Aktuelles aus dem Datenschutzrecht
7
Neu
Betriebsratsarbeit 4.0: Digitalisierung und Datenschutz im Betriebsratsbüro
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