Arbeits- und Gesundheitsschutz 2: Mit Gefährdungsbeurteilungen Belastungen abbauen
Gute Arbeitsbedingungen = gesündere Beschäftigte!
Nach dem Seminar kennst du die Methoden und Instrumente der Gefährdungsbeurteilung, kannst aktiv bei der Umsetzung in der Praxis mitwirken und so Arbeitsbedingungen nachhaltig verbessern.
Gefährdungsanalysen sind das zentrale Instrument im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, wenn es darum geht, physische und psychische Belastungen für Arbeitnehmer zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Sie helfen, diese Belastungen frühzeitig zu erkennen und präventiv Maßnahmen zu ergreifen. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet sie regelmäßig durchzuführen. Der Betriebsrat kann mitbestimmen, sowohl was den Ablauf des Verfahrens, als auch was die abgeleiteten Schutzmaßnahmen angeht.
Gefährdungsbeurteilungen sind der Schlüssel für gesunde und sichere Arbeitsplätze!
Themen
- Ziele von Arbeitsplatzanalysen und Gefährdungsbeurteilungen und Aufgaben des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
- Arbeitsbedingungen kontinuierlich verbessern
- Psychische Belastungen erfassen und reduzieren
- Prävention nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung erstellt? Ablauf, Methoden, Vorgehensweisen u. a.
- Messungen und Befragungen, Betriebsbegehungen
- Arbeitshilfen und PC-Programme für Gefährdungsbeurteilungen
- Auf Gefährdungsanalysen spezialisierte externe Institute: Kriterien für Bewertung und Auswahl
- Welche Rolle spielt der Arbeitsschutzausschuss (ASA) bei der Gefährdungsbeurteilung?
- Die Beschäftigten nach ArbSchG, BetrVG und § 8 BGV A 1 einbeziehen
- Betriebsarzt, Berufsgenossenschaft, Amt für Arbeits- und Umweltschutz: Die Zusammenarbeit mit betrieblichen und überbetrieblichen Stellen effektiv organisieren
- Unverzichtbar: Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen – das gehört rein
- Belastungen reduzieren, Schutzmaßnahmen ableiten: Arbeitszeit, Arbeitsplatz, Arbeitsorganisation u. v. m. gesundheitsgerecht gestalten – Best Practice Beispiele
- Einsatz von KI im Betrieb, Änderungen von Arbeitsabläufen, Arbeitsumgebung etc.: Als BR von Anfang an dabei – Die Informations- und Beratungsrechte nach § 90 BetrVG
- Überblick: Weitere Rechtsgrundlagen im Kontext der Gefährdungsbeurteilung und Rechte des Betriebsrats
- Gefahrstoffe nach der GefStoffV: Welche Pflichten hat der Arbeitgeber vor dem Einsatz?
- Gesundheitliche Folgen durch manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten vermeiden: Das regelt die Lastenhandhabungsverordnung
- Lärmquellen am Arbeitsplatz: Die Lärm- und Vibrationsverordnung
- Persönliche Schutzausrüstungen: Einsatz nach der PSA-Benutzungsverordnung
- Bildschirmarbeitsplätze: Ergonomische Gestaltung nach der Arbeitsstättenverordnung
- Eckpunkte von Betriebsvereinbarungen zu Gefährdungsbeurteilungen
Seminargebühr
| 1. Teilnehmer | 1.640,- Euro |
|---|---|
| 2. Teilnehmer | 1.590,- Euro |
| 3. Teilnehmer | 1.490,- Euro |
| Jeder weitere Teilnehmer | 1.490,- Euro |
| zzgl. MwSt. und Hotelkosten | |


