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Seminar-Nr.
50

Aktuelles aus dem Schwerbehindertenrecht
Rechtsprechungs-Update, gesetzliche Neuerungen

Auch für BR-Mitglieder!

Die Rechte schwerbehinderter Menschen sind stärker denn je im Wandel. Mit dem Teilhabestärkungs-gesetz, das seit diesem Jahr gilt, sollen die Teilhabechancen für Menschen mit Behinderung in ihrem Alltag und im Arbeitsleben verbessert werden. 2023 tritt zudem die vierte (und vorerst letzte) Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft.

Um die Interessen der schwerbehinderten Kollegen wirkungsvoll durchzusetzen, muss die SBV immer auf dem Laufenden bleiben und wissen, wie sich Entscheidungen auf ihre betriebliche SBV-Praxis auswirken.

Immer auf dem neuesten Stand!

Ein kompaktes Update, aktuelle Entscheidungen und viele praktische Tipps geben dir Rückenwind für deine wichtige Aufgabe. So kannst du deine Rechte selbstbewusst durchsetzen und mit Argumenten punkten!

Zu den Zusatzinformationen springen

Themen sind u. a.:

  • Die wichtigsten Entscheidungen u. a. zum Schutz behinderter Menschen vor Benachteiligung, zur Anhörungspflicht und Beteiligungsrechten der SBV, zur Neufestsetzung des GdB und Mitwirkung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall etc. – so nutzt du sie für deine SBV-Arbeit
  • Aktuelle Rechtsprechung BEM: Hinweispflicht des Arbeitgebers, Anspruch auf Schadenersatz bei Ablehnung einer stufenweisen Wiedereingliederung?
  • Update Bundesteilhabegesetz: Das vierte Reformpaket
  • Aktive Arbeits- und Ausbildungsförderung: Das Teilhabestärkungsgesetz

 

Die Themen und ausgewählten Entscheidungen werden aus Aktualitätsgründen kontinuierlich angepasst.

5 Tage (Montag - Freitag)
Leipzig

Andreas DrifthausRichter am Sozialgericht Dortmund
Rolf GollnickDozent für Schwerbehindertenrecht

1. Teilnehmer 1.640,- Euro

2. Teilnehmer 1.590,- Euro

3. Teilnehmer 1.540,- Euro

zzgl. MwSt. und HotelkostenKollegenrabatt leicht erklärt…

Die Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen sowie die Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung gehören nach §§ 80 Abs. 1 Nr. 4, 90 Abs. 1 BetrVG zu den Aufgaben des Betriebsrats.

Diese Aufgaben bestehen unabhängig davon, ob im Betrieb ein Schwerbehindertenvertreter gewählt ist. Deshalb gehören Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht auch zu den erforderlichen Kenntnissen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG (LAG Hamm vom 09.03.2007, 10 TaBV 34/06).

Außerdem: Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Lebensführung und gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, gelingt nur, wenn Betriebsrat und Schwerbehinderten-vertretung als Team eng zusammenarbeiten.

Alle Seminare in unserem Programm sind erforderliche Seminare im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber hat nach § 40 BetrVG die Kosten zu tragen. - mehr dazu
Nach § 179 Abs.4 Satz 3 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche bzw. geeignete Seminare. - mehr dazu