GrundlagenseminarNeuSchwerbehinderten-VertretungJugend-Auszubildenden-VertretungCoronaInfo Icon
Seminar-Nr.
18

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht
Rechtsprechungs-Update, gesetzliche Neuerungen

Digitalisierung der Arbeitswelt und der BR-Arbeit, elektronische Arbeitszeiterfassung und Künstliche Intelligenz, wegweisende Gerichtsurteile zu Kündigungsfällen und wichtige kollektivrechtliche Weichenstellungen: Die Arbeitswelt ändert sich rasant. Gar nicht so einfach, da den Überblick zu behalten!

Immer am Ball bleiben!

Nach nur einer Woche bist du wieder up-to-date und du weißt, was die neuesten arbeitsrechtlichen Entwicklungen für deine BR-Arbeit bedeuten!

Zu den Zusatzinformationen springen

Themen sind u. a.:

  • Neue gesetzliche Regelungen und ihre Auswirkungen auf die BR-Arbeit im Überblick:
    aktuelle Änderungen u. a.
    • Reform des Arbeitszeitgesetzes nach EuGH- und BAG-Urteil: Elektronische Zeiterfassung – das Ende der Vertrauensarbeitszeit? Welche Ausnahmen sind möglich?
    • Das geplante Bundestariftreuegesetz – wirksames Instrument zur Bekämpfung des Lohndumpings?
    • Fachkräftestrategie der Bundesregierung – Gesetze und flankierende Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels
    • Nachweisgesetz (NachwG): Die wesentlichen Arbeitsbedingungen – das gehört jetzt in Arbeitsverträge
    • Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • Ausgewählte Entscheidungen im Kündigungsschutzrecht und sonstigen Individualrecht u. a.
    • Betriebsbedingte Kündigungen in der Krise, Kriterien der Sozialauswahl
    • Außerordentliche Kündigung von Betriebsratsmitgliedern wegen Arbeitszeitbetrugs, wenn sie Seminare nach § 37 Abs. 6 BetrVG ohne Abmeldung beim Arbeitgeber verlassen
    • Zulässigkeit von Kettenbefristungen – wann sind sie zulässig, wann nicht?
    • Grundsatzentscheidung des BAG zum „Equal Pay“: Stellenwert des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes der Bezahlung von Frauen und Männern bei gleichwertiger Tätigkeit
  • Kollektives Arbeitsrecht – Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats u. a. zu
    • Betriebsrätemodernisierungsgesetz – erste Rechtsprechung zu den Neuerungen im BetrVG, wie z. B.
      • zur erforderlichen Ausstattung der BR-Mitglieder für Videokonferenzen,
      • zum Seminarbesuch in Präsenz und Online,
      • zum Begriff der künstlichen Intelligenz – wie ist er auszulegen u. ä.
    • Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz, mobiles Arbeiten
    • Korrekte Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder
  • Analysekriterien zu Einzelfallentscheidungen - Konsequenzen für die Betriebsratsarbeit

 

Die Themen und ausgewählten Entscheidungen werden aus Aktualitätsgründen kontinuierlich angepasst.

 

5 Tage (Montag - Freitag)
Hamburg
Leipzig
Potsdam
Travemünde
Timmendorfer Strand
Münster
Berlin
Dresden

Thorsten BeckPräsident des Landesarbeitsgerichts Bremen a. D.
Volker BuschJurist
Prof. Franz Josef DüwellSenatsvorsitzender am Bundesarbeitsgericht a. D., Fachautor
Dr. Nicolai FabriciusVorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Köln
Dr. Dirk GilbergDirektor des Arbeitsgerichts Köln, Fachautor
Astrid KütherRichterin am Arbeitsgericht Lübeck
Prof. Dr. Gert-Albert LipkePräsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen a. D., Fachautor
Laura RedmerRechtsanwältin
Werner RühlVorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamburg a. D.
Marius SchaeferFachanwalt für Arbeitsrecht
Peter SchmidtVorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamm a. D.
Jason SchomakerFachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, Fachautor, ehemaliger Betriebsrat
Sirkka SchraderFachanwältin für Arbeitsrecht
Priyanthan ThilagaratnamFachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Vera TurbaRichterin am Arbeitsgericht Hamburg

Grundkenntnisse im Arbeitsrecht, z. B. Arbeitsrecht 1, Arbeitsrecht 2 und Arbeitsrecht 3.

1. Teilnehmer 1.640,- Euro

2. Teilnehmer 1.590,- Euro

3. Teilnehmer 1.540,- Euro

zzgl. MwSt. und HotelkostenKollegenrabatt leicht erklärt…

Dieser Seminartyp kann von BR-Mitgliedern mit arbeitsrechtlichen Vorkenntnissen regelmäßig besucht werden (BAG).

Alle drei Teile des Seminars – Bestandsschutz, sonstiges Individualarbeitsrecht, Kollektivrecht – „betreffen ein Grundwissen einzelner Betriebsratsmitglieder im Betriebsverfassungsrecht und im Allgemeinen Arbeitsrecht, welches zur Erledigung täglicher Betriebsratsarbeit erforderlich ist. […] [Es ist] einem Betriebsratsmitglied ohne juristische Vorbildung nicht zumutbar, sich im Wege des Eigenstudiums Grundsätze aktueller Rechtsprechung zuzueignen. Zur Vermittlung gerade derartiger Kenntnisse ist der Besuch einer Schulungsveranstaltung erforderlich. (ArbG Erfurt, 1 BVGa1/23 vom 27.03.2023).

Alle Seminare in unserem Programm sind erforderliche Seminare im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber hat nach § 40 BetrVG die Kosten zu tragen. - mehr dazu
Nach § 179 Abs.4 Satz 3 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche bzw. geeignete Seminare. - mehr dazu