Der wirksame Personalausschuss: Aufgaben, Beteiligungsrechte, Handlungsmöglichkeiten
Kollegen kompetent vertreten, den Betriebsrat entlastenUnverzichtbar: Fachkompetenz in personellen Angelegenheiten!
Beteiligungsrechte fehlerfrei praktisch anwenden können, den Betriebsrat entlasten: Wir zeigen dir wie das gelingt. Denn die Kollegen zählen auf dich!
Einstellungen, Höhergruppierungen, der Einsatz von Leiharbeitnehmern, Versetzungen oder Kündigungen: Personelle Maßnahmen gehören in vielen Betrieben zu den regelmäßigen Aufgaben des Betriebsrats und nehmen viel Zeit in Anspruch. In Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten kann deshalb ein Personalausschuss gegründet werden, dem Aufgaben zur Vorbereitung oder zur selbständigen Erledigung übertragen werden können. Die Ausschussmitglieder müssen nicht nur die Mitwirkungsrechte bei personellen Maßnahmen rechtssicher praktisch anwenden können, sondern auch sich und die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat effektiv organisieren.
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