Europäisches Arbeitsrecht für Betriebsräte
Grundlagen, aktuelle Rechtsprechung, Aufgaben des BetriebsratsMit Besuch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)!Arbeitnehmerrechte kennen keine Grenzen!
Wissen, wie Europa arbeitsrechtlich funktioniert, die aktuell wichtigsten Entscheidungen des EuGH, die du unbedingt kennen solltest und ihre Bedeutung für deine Betriebsratsarbeit.
Fragen der Arbeitszeit, der Urlaubsgewährung, der Arbeitnehmerüberlassung, des Arbeitsschutzes oder Diskriminierungsverbote: Europäisches Arbeitsrecht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg sind in der Betriebsratsarbeit allgegenwärtig.
Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern – die Bedeutung des europäischen Arbeitsrechts für die deutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung wird eher noch weiter wachsen. Deshalb sollten Betriebsräte auch und gerade hier immer auf dem neuesten Stand sein.
Themen
- Europäisches Arbeitsrecht und seine Auswirkungen auf deutsches Arbeitsrecht – Überblick
- Die Europäische Grundrechtecharta, Verordnungen und Richtlinien der EU, wichtige Arbeitnehmerrechte
- Wie wirkt EU-Recht auf nationales Recht?
- Zusammenarbeit von Betriebsräten auf europäischer Ebene
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH): Rechtsschutz bei Verstößen gegen EU-Recht
- Wann und wie kommen deutsche Rechtsstreitigkeiten zum EuGH? Zuständigkeit, Ablauf
- Kann der Betriebsrat vor dem EuGH klagen?
- Die Organisation des EuGH, Verfahrensarten
- Das Vorlageverfahren vor dem EuGH, Rolle der innerstaatlichen Gerichte, Auswirkungen in den EU-Staaten
- Aktuelle Themen und Rechtsprechung des EuGH zum Arbeitsrecht – Konsequenzen für die BR-Arbeit, u. a.
- Überstundenzuschlag auch für Teilzeitbeschäftigte – Diskriminierungsverbot
- Ruhezeiten sind Gesundheitsschutz: Tägliche Ruhezeit kein Teil der wöchentlichen Ruhezeit – Recht auf tägliche Ruhezeit auch vor und nach freien Tagen
- Bereitschaftszeit und Rufbereitschaft: Was ist Arbeitszeit?
- Arbeitszeiterfassung: Was muss erfasst werden? Europarechtliche Vorgaben
- Urlaub: Anspruch langzeiterkrankter Arbeitnehmer und bei Arbeitsunfähigkeit während der Altersteilzeit
- Unwirksamkeit einer Probezeitkündigung: Erweiterter Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer
- Betriebsübergang: Übergang von Betriebsmitteln keine alleinige oder zwingende Voraussetzung
- Fehlerhafte Anzeige von Massenentlassungen: Kündigung nicht automatisch unwirksam
- Der Fall „Daimler“: Überlassungsdauer von Leiharbeitnehmern – Schutz vor missbräuchlichem Einsatz
- Verbot der Diskriminierung wegen des Alters oder der sexuellen Orientierung
- Abberufung und Kündigung von Datenschutzbeauftragten – Anforderungen
- Besuch eines Verhandlungstages beim Europäischen Gerichtshof
Seminargebühr
1. Teilnehmer | 1.690,- Euro |
---|---|
2. Teilnehmer | 1.590,- Euro |
3. Teilnehmer | 1.540,- Euro |
Jeder weitere Teilnehmer | 1.540,- Euro |
zzgl. MwSt. und Hotelkosten