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Seminar-Nr.
46

Sozialrecht 1: Einführung in das Sozialrecht - Rentenrecht
Aufgaben von BR und SBV

Häufig werden Betriebsräte von ratsuchenden und verunsicherten Arbeitnehmern auf sozialrechtliche, vor allem Fragen der Renten- und Pflegeversicherung, angesprochen. Oftmals geht es auch um die damit zusammenhängende betriebliche Altersvorsorge und das Thema Altersteilzeit.

Wissen, was den Kollegen zusteht!

Hier bekommst du einen Überblick über die Leistungen der Rentenversicherung, die Durchsetzung von Ansprüchen und die Höhe der Rente – Berechnungsbeispiele inklusive. Alles, was du für die Erstberatung deiner Kollegen brauchst.

Zu den Zusatzinformationen springen
  • Einführung in und Überblick über das Sozialrecht
    • Die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung
    • Die Arbeitslosen- und Unfallversicherung
    • Möglichkeiten und Grenzen des Betriebsrats als Erstansprechpartner
  • Die gesetzliche Rentenversicherung
    • Überblick: Die verschiedenen Rentenarten, z. B. Altersrente mit 67, Rente mit 63, Flexi-Rente, Mütter-Rente etc. - Voraussetzungen
    • Eine Frage der sozialen Gerechtigkeit: die Grundrente
    • Folgen eines vorgezogenen Renteneintritts, Abschläge, Berechnung Rentenhöhe, Besteuerung, Hinzuverdienstgrenzen
    • Erwerbsminderungsrenten: Anspruchsvoraussetzungen, Höhe
    • Der milliardenschwere Demografie-Fonds
    • Rentenberatung, Versichertenälteste und andere kompetente Stellen
  • Durchsetzung sozialer Rechte gegenüber den Sozialversicherungsträgern
    • Im Widerspruchsverfahren und vor den Sozialgerichten
    • Rechtsprechungspraxis der Sozialgerichte
    • Der Rechtsanspruch auf kostenlose Klärung von Sozialrechtsansprüchen
    • Beratungsaufgaben des Betriebsrats vor sozialgerichtlichen Verfahren
  • Betriebliche Altersversorgung und Altersteilzeit
    • Verzahnung gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersversorgung
    • Altersteilzeit: Gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen, Modelle
    • Das Betriebsrentenstärkungsgesetz und die "Nahles-Rente" – Voraussetzungen, Modelle, bisherige Erfahrungen
    • Modelle der betrieblichen Altersversorgung
    • Initiativ- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
    • Musterbetriebsvereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung und zur Altersteilzeit

5 Tage (Montag - Freitag)
Willingen
Willingen

Andreas DrifthausRichter am Sozialgericht Dortmund
Dr. Rolf SchulerRichter am Landessozialgericht Darmstadt a. D., Europarechtler

Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht

1. Teilnehmer 1.590,- Euro

2. Teilnehmer 1.540,- Euro

3. Teilnehmer 1.440,- Euro

zzgl. MwSt. und HotelkostenKollegenrabatt leicht erklärt…

Kann ich es mir leisten frühzeitig in Ruhestand zu gehen? Mit welchen Abschlägen muss ich rechnen? Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn ich das Unternehmen verlasse? Der Beratungsbedarf ist groß und der Betriebsrat ist oft der erste Ansprechpartner für die Kollegen.

Der Betriebsrat muss sich deshalb nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch im Renten- und Sozialrecht auskennen.

Das Bundesarbeitsgericht hat 2003 zwar in einem speziellen Fall entschieden, dass Seminare zum Sozialrecht für Betriebsräte nicht erforderlich sind (BAG vom 04.06.2003, 7 ABR 42/02), aber: Für die Urteilsfindung war entscheidend, dass der vorgelegte Themenplan keinen Bezug zur BR-Arbeit hatte.

Wenn jedoch die Aufgaben des Betriebsrats im Mittelpunkt stehen, wie bei unseren Seminaren zum Sozialrecht, ist das Seminar erforderlich (ArbG Kiel vom 08.07.1997).

Alle Seminare in unserem Programm sind erforderliche Seminare im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber hat nach § 40 BetrVG die Kosten zu tragen. - mehr dazu
Nach § 179 Abs.4 Satz 3 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche bzw. geeignete Seminare. - mehr dazu