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Seminar-Nr.
47

Aktuelles aus dem Renten- und sonstigen Sozialrecht
Rechtsprechungs-Update, gesetzliche Neuerungen

Der Fachkräftemangel ist in aller Munde: Die Politik will mit verschiedenen Gesetzen und Förderprogrammen aktiv gegensteuern – zahlreiche Handlungsmöglichkeiten für den BR inklusive! Auch die „Klassiker“ des Sozialrechts – Neuerungen bei Rente, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – werden im Seminar ausführlich behandelt.

Neue Impulse für deine BR-Arbeit!

Die wichtigsten Neuerungen im Sozialrecht kurz und kompakt: So kannst du als BR noch kompetentere Erstberatungen in klassischen Sozialrechtsfragen durchführen und eigene Initiativen entwickeln.

Zu den Zusatzinformationen springen
  • Rente – aktuelle gesetzliche Regelungen, Entwicklungen und Trends, u. a.: 
    • 3 Jahre Grundrente –Bestandsaufnahme: Blick in die Praxis und auf die aktuelle Rechtsprechung
    • Neuerungen bei der Erwerbsminderungsrente – pauschale Zuschläge: Wer hat welche Ansprüche?
    • Erstberatung durch den Betriebsrat, Verweis an die zuständigen Stellen
  • Neuerungen bei der betrieblichen Altersversorgung, u. a.
    • die Zuschusspflicht des Arbeitgebers
    • Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung
    • die Nahles-Rente – der „Phönix aus der Asche“?
    • Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Mit gut ausgebildeten Fachkräften gegen den Fachkräftemangel – gesetzliche Neuerungen für die Beschäftigungs- und Qualifizierungsstrategie des Betriebsrats nutzen
    • das neue Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (Weiterbildungsgesetz):
      • Schulabgänger als Fachkräfte von morgen: die neue Ausbildungsgarantie und das von der Agentur für Arbeit geförderte Berufsorientierungspraktikum 
      • die Reform der Weiterbildungsförderung: mit ausgeweiteten Fördermöglichkeiten die Beschäftigten weiterbilden
      • das neue Qualifizierungsgeld für besonders vom Strukturwandel betroffene Betriebe und Beschäftigte
    • das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung – durch Zuwanderung neue Fachkräfte finden
  • Das neue Bürgergeld – die größte Sozialreform seit 20 Jahren?
    • Wer hat Anspruch? Wie hoch sind die Leistungen? Was ändert sich?
    • Weiterbildung – neue Fördermöglichkeiten
  • Elterngeld: Was bedeutet die neue Einkommensgrenze? Wer ist betroffen?
  • Home-Office und Unfallsversicherung: Was ist versichert?
  • Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der Landessozialgerichte
    • bei der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – Auswirkungen und Konsequenzen für die BR-Arbeit

 

Die Themen und ausgewählten Entscheidungen werden aus Aktualitätsgründen kontinuierlich angepasst.

5 Tage (Montag - Freitag)
Travemünde

Gesche BlankenRichterin am Sozialgericht Nürnberg, ehemalige Betriebsrätin
Rainer KallertVorsitzender Richter am Landessozialgericht Darmstadt

Grundkenntnisse im Sozialrecht, z. B. Sozialrecht 1 

1. Teilnehmer 1.640,- Euro

2. Teilnehmer 1.590,- Euro

3. Teilnehmer 1.540,- Euro

zzgl. MwSt. und HotelkostenKollegenrabatt leicht erklärt…

Die Themen und ausgewählten Entscheidungen werden aus Aktualitätsgründen kontinuierlich angepasst.

Kann ich es mir leisten frühzeitig in Ruhestand zu gehen? Mit welchen Abschlägen muss ich rechnen? Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn ich das Unternehmen verlasse? Der Beratungsbedarf ist groß und der Betriebsrat ist oft der erste Ansprechpartner für die Kollegen.

Der Betriebsrat muss sich deshalb nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch im Renten- und Sozialrecht auskennen.

Das Bundesarbeitsgericht hat 2003 zwar in einem speziellen Fall entschieden, dass Seminare zum Sozialrecht für Betriebsräte nicht erforderlich sind (BAG vom 04.06.2003, 7 ABR 42/02), aber: Für die Urteilsfindung war entscheidend, dass der vorgelegte Themenplan keinen Bezug zur BR-Arbeit hatte.

Wenn jedoch die Aufgaben des Betriebsrats im Mittelpunkt stehen, wie bei unseren Seminaren zum Sozialrecht, ist das Seminar erforderlich (ArbG Kiel vom 08.07.1997).

Alle Seminare in unserem Programm sind erforderliche Seminare im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber hat nach § 40 BetrVG die Kosten zu tragen. - mehr dazu
Nach § 179 Abs.4 Satz 3 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche bzw. geeignete Seminare. - mehr dazu