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Seminar-Nr.
Wieder dabei
49

SBV und BR gemeinsam aktiv für berufliche Teilhabe: Die praxisgerechte Inklusionsvereinbarung
Rechtlicher Rahmen, Handlungsfelder, Inhalte

Auch für BR-Mitglieder!

Von der Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung!

Benachteiligungen verhindern, die Beschäftigungssituation (schwer-)behinderter Menschen im Betrieb aktiv verbessern und die wichtigsten Eckpunkte für eine praxisgerechte Inklusionsvereinbarung.

Zu den Zusatzinformationen springen
  • Kurz und kompakt: Aufgaben und gemeinsame Handlungsfelder von SBV und BR bei der Inklusion behinderter Menschen nach SGB IX und BetrVG u. a. bei
    • Einstellungen, Kündigungen und Stellenbesetzungen
    • Gefährdungsbeurteilungen, BEM-Verfahren und im Arbeitsschutzausschuss
  • Rechtlicher Rahmen u. a.
    • Was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)?
    • Ziele, Beteiligte, Unterschied zu Betriebsvereinbarungen und Durchsetzbarkeit
  • Regelungen in Inklusionsvereinbarungen: Das gehört hinein u. a.
    • Arbeitsumfeld, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit leistungs- und behinderungsgerecht gestalten
    • Inklusive Personalpolitik: Angemessene Berücksichtigung Schwerbehinderter und Gleichgestellter bei der Besetzung freier Stellen und Teilzeitarbeit, Ausbildung behinderter Jugendlicher
    • Personalentwicklung: Qualifizierung schwerbehinderter Menschen
    • Betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung
    • Bildung eines Inklusionsteams: Beteiligte, Zuständigkeiten und Zusammenarbeit
  • Zusammenarbeit mit Inklusionsamt und Arbeitsagentur
    • Im Konfliktfall: Hinzuziehung des Inklusionsamtes zur Überwindung unterschiedlicher Auffassungen
    • Pflicht zur Übermittlung der Inklusionsvereinbarung an die Arbeitsagentur
  • Schritt für Schritt zur Inklusionsvereinbarung
    • die betriebliche Situation analysieren
    • gemeinsame Ziele und konkrete Maßnahmen formulieren, Konzepte entwickeln, Vorgehen abstimmen, Verantwortlichkeiten klären: Wer macht was bis wann?
    • Wirken die Maßnahmen? Wurden die Ziele erreicht? – Erfolgskontrolle und Dokumentation
  • Muster-Inklusionsvereinbarungen und Entwicklung maßgeschneiderter Entwürfe für eurenBetrieb

5 Tage (Montag - Freitag)
Dresden

Ute FreisenDiplom-Sozialpädagogin, Disability Managerin
Rolf GollnickDozent für Schwerbehindertenrecht

1. Teilnehmer 1.440,- Euro

2. Teilnehmer 1.340,- Euro

3. Teilnehmer 1.140,- Euro

zzgl. MwSt. und HotelkostenKollegenrabatt leicht erklärt…

Die Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen sowie die Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung gehören nach §§ 80 Abs. 1 Nr. 4, 90 Abs. 1 BetrVG zu den Aufgaben des Betriebsrats.

Diese Aufgaben bestehen unabhängig davon, ob im Betrieb ein Schwerbehindertenvertreter gewählt ist. Deshalb gehören Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht auch zu den erforderlichen Kenntnissen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG (LAG Hamm vom 09.03.2007, 10 TaBV 34/06).

Außerdem: Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Lebensführung und gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, gelingt nur, wenn Betriebsrat und Schwerbehinderten-vertretung als Team eng zusammenarbeiten.

Alle Seminare in unserem Programm sind erforderliche Seminare im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber hat nach § 40 BetrVG die Kosten zu tragen. - mehr dazu
Nach § 179 Abs.4 Satz 3 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche bzw. geeignete Seminare. - mehr dazu
JAV-Mitglieder haben nach § 37 Abs. 6 i. V. m. § 65 Abs. 1 BetrVG einen Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Voraussetzung ist, dass das Seminar erforderlich ist. Den Beschluss über den Seminarbesuch fasst der Betriebsrat! Die Kosten des Seminars trägt nach § 40 BetrVG i. V. m. § 65 Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber. Das JAV-Mitglied ist nach § 65 Abs. 1 BetrVG für erforderliche Seminare unter Fortzahlung des Entgelts freizustellen – auch vom Berufsschulunterricht. - mehr dazu