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Seminar-Nr.
45

Kollegen in Krisensituationen unterstützen: BR und SBV als Erstansprechpartner
Krankheit, Trauer, Gewalt, Schulden

Rede-Training inklusive

Nicht auf alles im Leben kann man sich vorbereiten. Eine schwere Erkrankung oder ein Todesfall in der Familie, die Trennung vom Partner, finanzielle Probleme - Schicksalsschläge und schwere persönliche Krisen treffen jeden irgendwann einmal im Leben. Und wirken sich oft auch auf die Arbeit aus: Die seelische und körperliche Gesundheit leidet, die Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit sind eingeschränkt. Kritische Lebenssituationen können so auch schnell zum "Stresstest" für die Beziehung zum Arbeitgeber oder die Team-Kollegen werden. Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung sind in solchen Fällen zumeist die ersten Ansprechpartner und eine wichtige Stütze für Kollegen in akuten Notsituationen und Lebenskrisen.

Sicherheit gewinnen in emotionalen Ausnahmesituationen!

Sensible Themen einfühlsam ansprechen, die Grenzen des Gesprächpartners respektieren, die eigenen Grenzen kennen – gut vorbereitet für den Ernstfall.

Zu den Zusatzinformationen springen
  • Was sind Krisen und wie kommt es dazu?
    • typische Merkmale von Krisen: Auslöser, Dauer, Dynamik etc.
    • individuelles Empfinden und Erleben von Krisensituationen, physische und psychische Anzeichen, Auswirkungen
    • Phasen der Krisenbewältigung: Schockphase - Reaktionsphase - Bearbeitungsphase - Neuorientierung
  • Betriebliche Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten in Krisensituationen
    • Pflichten des Arbeitgebers
    • Pflichten des Arbeitnehmers: Zwischen Krise und Vertragserfüllung
    • Entlastung in Krisensituationen ermöglichen u. a. durch Veränderung der Arbeitszeit, Teilzeitangebote, flexiblere Urlaubsregelungen, einen anderen Arbeitsplatz, Aussetzen von Zielvereinbarungen und anderen Bewertungssystemen, Sensibilisierung von Führungskräften
    • Das soziale Umfeld im Betrieb, der Umgang im Team: Einbindung der direkten Arbeitskollegen zur Unterstützung - Chancen und Grenzen
  • Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung als Unterstützer in akuten Krisensituationen
    • Rechte, Aufgaben, Handlungsmöglichkeiten und Grenzen
    • Interne und externe Hilfsangebote aufzeigen, z. B. Schuldnerberatung, Pflegeberatung, Trauerbegleitung u. v. m., Netzwerke aufbauen
    • Eckpunkte von Betriebsvereinbarungen
  • Verständnis erzeugt Vertrauen: Kommunikation in der Krise - Tipps und Hilfen für emotionale Gespräche
    • unterstützen, ohne sich vereinnahmen zu lassen: Die eigene Rolle klären
    • Wenn man ins kalte Wasser geworfen wird: einen Überblick gewinnen, die Situation einschätzen
    • Trauer, Wut, Angst: Einfühlsam und angemessen mit starken Emotionen umgehen, Ruhe und Sicherheit vermitteln
    • Was braucht mein Gegenüber, was auf keinen Fall? Empathie ohne Mitleid, Unterstützung ohne Bevormundung u. v. m.
    • eigene Ressourcen kennen, eigene Grenzen wahrnehmen: Selbstfürsorge und Psychohygiene
    • Grundlegende Kommunikationstechniken u. a. nonverbale Signale, paraphrasieren, Gefühle spiegeln, offene und geschlossene Fragen
    • Störfaktoren in der Kommunikation u. a. verharmlosen, verallgemeinern, moralisieren, Allgemeinplätze, Ratschläge, Versprechen
    • "Täter-Opfer-Retter-Spiele" erkennen und aussteigen

5 Tage (Montag - Freitag)
Travemünde

Ute FreisenDiplom-Sozialpädagogin, Disability Managerin

1. Teilnehmer 1.640,- Euro

2. Teilnehmer 1.590,- Euro

3. Teilnehmer 1.540,- Euro

zzgl. MwSt. und HotelkostenKollegenrabatt leicht erklärt…

Rund 15 % aller Krankheitstage lassen sich auf psychische Belastungen im Arbeitsleben zurückführen! Leistungsdruck, zu wenig Personal, Kostensenkung und eine schlechte Führungskultur im Betrieb setzen viele Arbeitnehmer unter psychischen Stress. Das geht aus einer aktuellen Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) hervor. Der Betriebsrat ist da oft der erste Ansprechpartner.

Das hat auch das Arbeitsgericht Essen in seiner Entscheidung zur Erforderlichkeit eines Burn-Out-Seminars berücksichtigt:

"Für die Erforderlichkeit der Teilnahme an einer Schulung zum Thema Burn-Out ist es ausreichend, wenn der Betriebsrat darauf verweisen kann, dass ihn Beschäftigte mehrfach auf eine bestehende Überforderungssituation angesprochen haben."

(Arbeitsgericht Essen vom 30. Juni 2011, 3 BV 29/11)

Alle Seminare in unserem Programm sind erforderliche Seminare im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber hat nach § 40 BetrVG die Kosten zu tragen. - mehr dazu
Nach § 179 Abs.4 Satz 3 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche bzw. geeignete Seminare. - mehr dazu