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Seminar-Nr.
34

Im Datenschutz durchblicken: Cloud-Computing, Office 365, Workday, SAP & Co.
Mitarbeiterkontrolle verhindern, Persönlichkeitsrechte schützen

Ob Arbeitszeiterfassung, GPS und Fahrtenschreiber, Videoüberwachung oder Kassensysteme – Tag für Tag werden im Betrieb unzählige sensible personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert, die eine uneingeschränkte Leistungs- und Verhaltenskontrolle ermöglichen. Doch was ist überhaupt zulässig? Und wie kann der Betriebsrat die Arbeitnehmer vor unerlaubter Überwachung schützen und so ihre Persönlichkeitsrechte wahren?

Überwachung Grenzen setzen!

Software wird immer intelligenter, Überwachung ein Kinderspiel: Mit deiner Mitbestimmung kannst du das verhindern. Im Seminar erfährst du, was beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen zu beachten ist.

Zu den Zusatzinformationen springen
  • Rechtliche Grundlagen - deutsches und europäisches Datenschutzrecht
    • Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) - Bedeutung für die Unternehmen, Konsequenzen für die Arbeit des Betriebsrats
    • Das Grundgesetz: Persönlichkeitsrechte (Art. 2 GG i. V. m. Art. 1 GG) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
    • Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): wichtige Begriffe verstehen, die Rechte der Arbeitnehmer
    • Auswirkungen neuer Regelungen auf bestehende Betriebsvereinbarungen
  • Arbeit 4.0, Digitalisierung und Datenschutz
    • Data Mining und Cloud-Computing als neue Herausforderung im Datenschutz: Private oder Public Cloud, Sicherheitslücken und Missbrauchsgefahr, Kontrollmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
    • Workday, Office 365, SAP, Keylogger, Internet, Telefonanlagen: Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten u. a. bei Personaldatenverarbeitung und Arbeitszeiterfassung - Folgen unerlaubter Überwachung
    • Beschäftigtendaten: Zulässigkeit der Erhebung von Daten, datenschutzrechtliche Schranken, Rechenschaftspflicht des Unternehmens
    • Datenverarbeitung bei externen Dienstleistern, Datentransfer ins Ausland
    • Auskunftsanspruch des Betriebsrats: Wo wird was wie lange gespeichert?
    • Rechte der Beschäftigten: Auskunft, Korrektur, Berichtigung, Löschung
  • Initiativ-, Mitbestimmungs- und Kontrollrechte des Betriebsrats bei Einführung von EDV-Systemen
    • zur Verhinderung von Leistungs- und Verhaltenskontrolle nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
    • zum Gesundheitsschutz bei der Bildschirmarbeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
    • bei der Aus- und Weiterbildung der Arbeitnehmer nach §§ 96 ff BetrVG
    • bei Betriebsänderungen nach §§ 111 ff BetrVG
    • bei der Hinzuziehung von Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 BetrVG - erweiterte Rechte bei Künstlicher Intelligenz
  • Der betriebliche Datenschutzbeauftragte: Bestellung, Aufgaben, Zusammenarbeit mit dem BR

5 Tage (Montag - Freitag)
Timmendorfer Strand

Manfred WulffFachanwalt für Arbeitsrecht, Fachautor, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender

Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht
 

1. Teilnehmer 1.690,- Euro

2. Teilnehmer 1.590,- Euro

3. Teilnehmer 1.540,- Euro

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Alle Seminare in unserem Programm sind erforderliche Seminare im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber hat nach § 40 BetrVG die Kosten zu tragen. - mehr dazu
Nach § 179 Abs.4 Satz 3 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche bzw. geeignete Seminare. - mehr dazu