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Seminar-Nr.
43

Betriebsklima verbessern, Mobbing vorbeugen
Auswirkungen, geeignete Maßnahmen, Tipps für den Umgang mit Mobbingsituationen

Ein gutes Betriebsklima, Wertschätzung und Achtung, eine Atmosphäre der Kollegialität und des sozialen Umgangs miteinander spielen eine wesentliche Rolle für die Zufriedenheit und Motivation der Arbeitnehmer und damit auch für die Produktivität des Betriebes. Ein gutes Betriebsklima ist zudem die beste Vorsorge gegen Mobbing. Die organisatorischen Rahmenbedingungen und das Führungsverhalten spielen dabei eine zentrale Rolle. Denn: Mobbing ist kein individuelles Problem, sondern hat strukturelle Ursachen.

Vorsorge ist besser als Nachsorge!

Im Seminar lernst du Auslöser von Mobbing kennen sowie Praxis-Konzepte für mehr Mitarbeiterzufriedenheit und einen wertschätzenden Umgang miteinander. Damit der Ernstfall gar nicht erst eintritt.

Zu den Zusatzinformationen springen
  • Arbeitsanforderungen, Arbeitsorganisation und Arbeitsbelastungen heute: Auswirkungen auf das Betriebsklima und die Arbeitnehmer - wissenschaftliche Erkenntnisse
  • Führungs- und Kommunikationsverhalten und Gesundheit im Fokus arbeitswissenschaftlicher Untersuchungen
    • Ziele von Mitarbeiterführung
    • So wirken sich unterschiedliche Führungsstile auf Gesundheit, Arbeitszufriedenheit, Leistung und Motivation der Beschäftigten aus
    • Wertschätzung, Achtung, Offenheit, Kommunikation - mitarbeiterorientierter Führungsstil als Ressource
    • Risikofaktor Führung: "Laissez-faire-Führung" und unzureichendes Konfliktmanagement
    • Gesundheit als Führungsaufgabe: Gefährdungsbeurteilungen, Gestaltung der Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen und betriebliche Gesundheitsförderung als zentrale Erfolgsfaktoren
  • Verbesserung des Betriebsklimas - das kann der Betriebsrat tun
    • Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und der neuen Arbeitsstättenverordnung zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen
    • Belegschaftsbefragungen - Arbeitnehmer aktiv einbinden
    • Beschwerderechte der Arbeitnehmer nach §§ 84, 85 BetrVG und Aufgaben des Betriebsrats
    • Initiativ- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach §§ 80 Abs. 1 Nr. 1 und 3 sowie 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 7 BetrVG
    • Eckpunkte von Betriebsvereinbarungen zur Verbesserung des Betriebsklimas
  • Mobbing am Arbeitsplatz - Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
    • Mobbing rechtzeitig erkennen - Arbeitspsychologische und rechtliche Definition, Abgrenzung
    • körperliche und seelische Folgen - Untersuchungsergebnisse zu Auswirkungen
    • Ursachen bekämpfen, z. B. Organisation der Arbeit, Führungs- und Kommunikationsverhalten, gruppendynamische Prozesse etc.
    • Beschäftigte und Vorgesetzte sensibilisieren
    • Muster-Betriebsvereinbarungen zum Thema Mobbing
  • Wenn es doch passiert: Tipps für den Umgang mit Mobbing-Situationen und zur Konfliktbewältigung - Möglichkeiten und Grenzen

5 Tage (Montag - Freitag)
Timmendorfer Strand

Dr. Holger WellmannDozent für Arbeits- und Gesundheitsschutz

1. Teilnehmer 1.640,- Euro

2. Teilnehmer 1.590,- Euro

3. Teilnehmer 1.540,- Euro

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Arbeitswissenschaftliche Studien zeigen immer wieder, wie zerstörerisch schlechtes Betriebsklima auf die Motivation der Arbeitnehmer und damit auf deren Arbeitsleistung einwirkt. Ein gutes Betriebsklima ist also auch im Firmeninteresse dringend geboten.

Mobbing präventiv entgegenzuwirken gehört nach § 80 BetrVG zu den gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats.

Der Betriebsrat sollte also nicht erst abwarten bis etwas passiert, es zu einem Mobbingfall kommt, sondern benötigt präventiv Grundwissen, um im Konfliktfall unverzüglich und in angemessener Weise reagieren zu können (ArbG Bremen vom 17.12.2003, 9 BV 81/03 – entgegen der Rechtsprechung des BAG vom 15.01.1997, 7 ABR 14/96, das noch die konkrete Benennung und Schilderung von Mobbing-Fällen im Betrieb verlangt).

Es reichen konkrete Anhaltspunkte für eine Mobbingtendenz, um einzelne Mitglieder des Betriebsrats zu diesem Spezialseminar zu entsenden (ArbG Detmold vom 30.04.1998, 3 BV Ga 3/98; ArbG Kiel vom 27.02.1997, H 5d BV 41/96).

Alle Seminare in unserem Programm sind erforderliche Seminare im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber hat nach § 40 BetrVG die Kosten zu tragen. - mehr dazu
Nach § 179 Abs.4 Satz 3 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche bzw. geeignete Seminare. - mehr dazu