Im Datenschutz durchblicken: Cloud-Computing, Office 365, Workday, SAP & Co.
Mitarbeiterkontrolle verhindern, Persönlichkeitsrechte schützen
Seminar-Nr.
Jetzt zum Seminar anmelden31
Persönlichkeitsrechte schützen!
Software wird immer intelligenter, Überwachung ein Kinderspiel: Mit deiner Mitbestimmung kannst du das verhindern. Im Seminar erfährst du, was beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen zu beachten ist.
Ob Arbeitszeiterfassung, GPS, SAP, Videoüberwachung oder Kassensysteme: Tag für Tag werden im Betrieb unzählige sensible personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert, die eine uneingeschränkte Leistungs- und Verhaltenskontrolle ermöglichen. Doch was ist überhaupt zulässig?
Und wie kann der Betriebsrat die Arbeitnehmer vor unerlaubter Überwachung schützen und so ihre Persönlichkeitsrechte wahren?
Themen
- Rechtliche Grundlagen: Deutsches und europäisches Datenschutzrecht
- Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO): Bedeutung für die Unternehmen, Konsequenzen für die Arbeit des Betriebsrats
- Das Grundgesetz: Persönlichkeitsrechte (Art. 2 GG i. V. m. Art. 1 GG) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Wichtige Begriffe verstehen, die Rechte der Arbeitnehmer
- Wie wirken sich neue Regelungen auf bestehende Betriebsvereinbarungen aus?
- Arbeit 4.0, Digitalisierung und Datenschutz
- Data Mining und Cloud-Computing als neue Herausforderung im Datenschutz: Private oder Public Cloud, Sicherheitslücken und Missbrauchsgefahr, Kontrollmöglichkeiten des Betriebsrats
- Datenschutzrechtrechtliche Bestimmungen bei Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
- Workday, Office 365, SAP, ChatBots, Keylogger, Internet, Telefonanlagen u. v. m.: Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten, Folgen unerlaubter Überwachung
- Personaldaten verarbeiten, Arbeitszeit erfassen etc.: Zulässigkeit der Erhebung von Daten, datenschutzrechtliche Schranken, Rechenschaftspflicht des Unternehmens
- Datenverarbeitung bei externen Dienstleistern, Datentransfer ins Ausland
- Auskunftsanspruch des Betriebsrats: Wo wird was wie lange gespeichert?
- Rechte der Beschäftigten: Auskunft, Korrektur, Berichtigung, Löschung
- Initiativ-, Mitbestimmungs- und Kontrollrechte des Betriebsrats bei Einführung von EDV-Systemen u. a.
- Zur Verhinderung von Leistungs- und Verhaltenskontrolle nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
- Bei der Hinzuziehung von Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 BetrVG – erweiterte Rechte bei Künstlicher Intelligenz
- Der betriebliche Datenschutzbeauftragte: Bestellung, Aufgaben, Zusammenarbeit mit dem BR
Seminargebühr
1. Teilnehmer | 1.690,- Euro |
---|---|
2. Teilnehmer | 1.590,- Euro |
3. Teilnehmer | 1.540,- Euro |
Jeder weitere Teilnehmer | 1.540,- Euro |
zzgl. MwSt. und Hotelkosten
Dozentinnen und Dozenten
Weiterführende und ergänzende Seminare:
Seminar-Nr.32
Aktuelles aus dem Datenschutzrecht
29
Die Rahmen-Betriebsvereinbarung zu neuen Technologien und KI: Wichtige Regelungen für die Digitalisierung im Betrieb