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Seminar-Nr.
39

Aktuelles aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die neue Arbeitsmedizinische Regel AMR 3.3, des Arbeitsprogramm Psyche der GDA, Rechtsprechungs-Update

Die Krankenstände sind auf Rekordniveau. Oftmals ist es die Arbeit selbst, die krank macht: stressige Arbeitsbedingungen sind an der Tagesordnung, die Arbeitsverdichtung nimmt weiter zu – neue Technologien und Künstliche Intelligenz (KI) tun ihr Übriges dazu. Psychische Belastungen am Arbeitsplatz steigen seit Jahren. Im Seminar bekommst du ein rechtliches Update und zahlreiche Tipps, wie du deine starken Mitbestimmungsrechte nutzen kannst, um die Arbeitsbedingungen im Betrieb zu verbessern.

Neue Impulse für gesunde Arbeitsbedingungen!

In nur einer Woche alle zentralen gesetzlichen Neuerungen und die wichtigste Rechtsprechung im Überblick: Dein Fitnessprogramm im Arbeits- und Gesundheitsschutz!

Zu den Zusatzinformationen springen
  • Update: Neue wissenschaftliche und arbeitsmedizinische Erkenntnisse im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Atemwegserkrankungen und psychische Belastungen – Krankenstände auf Rekord-Niveau: Welche Branchen und Berufsgruppen sind am stärksten betroffen? Und warum?
  • Wenn Arbeit krank macht: Arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkennen und verhindern
    • „Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge unter Berücksichtigung aller Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen“ – die neue Arbeitsmedizinische Regel AMR 3.3.
    • Das Arbeitsprogramm Psyche der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) für eine angemessene psychische Gefährdungsbeurteilung
    • Stressfaktor Digitalisierung und KI: externe Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG hinzuziehen
    • Psychische Erkrankung als Berufskrankheit nach posttraumatischer Belastungsstörung - BSG vom 22.06.2023, B 2 U 11/20 R
    • Wenn die Arbeit nicht zu bewältigen ist: Die Gefährdungsanzeige als Schutzinstrument für betroffene Beschäftigte
  • Arbeitszeiterfassung als Teil des Gesundheitsschutzes
    • Die Rechtsprechung des EuGH, des BAG und die Reform des Arbeitszeitgesetzes
    • das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats konsequent nutzen
  • Home-Office, mobiles Arbeiten, „hybride Arbeitsformen“
    • ergonomische Gestaltung von Home-Office-Arbeitsplätzen: Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und ArbStättV, Mitbestimmung des Betriebsrats bei Schutzmaßnahmen
    • erweiterter Unfallversicherungsschutz im Home-Office: Änderungen im § 8 SGB VII
    • Mitbestimmung des BR bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG
  • Den Menschenrechten und der Umwelt verpflichtet: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
    • ab 1000 Beschäftigte im Unternehmen – herabgesetzte Schwelle ab 2024
    • Rechte und Handlungsmöglichkeiten des BR
  • Weitere ausgewählte neuere Entscheidungen der Instanzengerichte zu wichtigen Themen im Arbeits- und Gesundheitsschutz u. a.
    • Krankheitsbedingte Kündigung: Ist sie bei einer korrigierten negativen Prognose zulässig? LAG Köln vom 08.11.2022, 4 Sa 297/21
    • Mitarbeiterbefragungen des BR zum Arbeits- und Gesundheitsschutz: Muss der Arbeitgeber gefragt werden? LAG Sachsen vom 15.7.2022, 4 TaBVGa 1/22
    • zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement: u. a. Anspruch auf Durchführung? Krankheitsbedingte Kündigung oder erneutes BEM?
    • zur Mitbestimmung des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Praktische Anwendung und Konsequenzen für die Mitbestimmungspraxis der Betriebsräte

 

Die Themen und ausgewählten Entscheidungen werden aus Aktualitätsgründen kontinuierlich angepasst.

5 Tage (Montag - Freitag)
Potsdam

Ulrich FaberRechtsanwalt, Dozent für Arbeitsrecht, Arbeitsschutzrecht und Arbeits- und Gesundheitsschutz

Grundkenntnisse im Arbeits- und Gesundheitsschutz, z. B. Arbeits- und Gesundheitsschutz 1

1. Teilnehmer 1.690,- Euro

2. Teilnehmer 1.590,- Euro

3. Teilnehmer 1.540,- Euro

zzgl. MwSt. und Hotelkosten

Die Themen und ausgewählten Entscheidungen werden aus Aktualitätsgründen kontinuierlich angepasst.

Die Aufgaben und Rechte des Betriebsrats im Arbeitsschutz nach §§ 80, 87, 89, 90, 91 BetrVG sind umfassend.

Grundkenntnisse zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung und zur Arbeitssicherheit sind deshalb grundsätzlich als erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG anzusehen (BAG vom 15.05.1986, 6 ABR 74/83).

Weiterführende und vertiefende Seminare sind für Betriebsratsmitglieder mit besonderen Funktionen, z. B. als Mitglied im Arbeitsschutzausschuss (ASA) oder als für den Arbeitsschutz zuständiges Betriebsratsmitglied, erforderlich.

Alle Seminare in unserem Programm sind erforderliche Seminare im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber hat nach § 40 BetrVG die Kosten zu tragen. - mehr dazu
Nach § 179 Abs.4 Satz 3 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche bzw. geeignete Seminare. - mehr dazu