Seminar-Nr.
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NEU
Zukunftsthema Energiewende und betrieblicher Umweltschutz: Aufgaben des Betriebsrats
Arbeitsplätze sichern, wettbewerbsfähig bleiben, nachhaltig wirtschaften
Die explodierenden Energiekosten zwingen viele Unternehmen jetzt zum Handeln. Damit kommt auch für den Betriebsrat mit voller Wucht ein Thema auf die Tagesordnung, das eigentlich schon lange zu seinen Aufgaben gehört: der betriebliche Umweltschutz. Aber wie ist der betriebliche Umweltschutz überhaupt organisiert? Und wie sind Arbeitsschutz und Umweltschutz miteinander verknüpft?
Jetzt den Betrieb zukunftssicher machen!
Denn Umweltschutz ist auch ein wirtschaftlicher Erfolgsfaktor! Hier lernst du die vielfältigen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats kennen. Und das ganz konkret in der Praxis: Maßnahmen, Muster-Beispiele, Eckpunkte von Betriebsvereinbarungen.
- Der rechtliche Rahmen
- Gesetze und Verordnungen zum betrieblichen Umweltschutz
- Betrieblicher Umweltschutz als Aufgabe des Betriebsrats, u. a.nach §§ 80 und 89 BetrVG
- die Überwachungspflicht des BR und die Informationspflicht des Arbeitgebers
- das Recht des BR zur Teilnahme an Besichtigungen
- die Berichtspflicht des Arbeitgebers auf der Betriebsversammlung
- Zusammenarbeit des Betriebsrats mit internen und externen Partnern:
- Abfallbeauftragter, Immissionsschutzbeauftragter, Gewässerschutzbeauftragter
- Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaften, Unfallversicherung
- Der Umweltausschuss – Modelle, Aufgaben, Rechte
- als Pflicht-Ausschuss nach § 55 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – Voraussetzungen und Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- als paritätischer Ausschuss von BR und Arbeitgeber nach § 28 Abs. 2 BetrVG
- als Ausschuss des Betriebsrats nach § 28 Abs. 1 BetrVG
- Mehr als Greenwashing und Marketing? Corporate Social Responsibility (CSR) und DIN EN ISO 26000: Nachhaltiges Wirtschaften als Frage gesellschaftlicher Verantwortung
- Energie und Umweltschutz als wirtschaftlicher Erfolgsfaktor
- Betriebliche Umwelt- und Energiemanagementsysteme – Beteiligung von BR und Belegschaft
- Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses nach § 106 BetrVG nutzen und Alternativkonzepte nach § 92a BetrVG entwickeln, z. B. Einführung einer nachhaltigeren, energiesparenden Produktionsweise und umweltfreundlicherer Produkte
- Best Practice-Beispiele
- Job-Ticket und Job-Rad - umweltfreundliche Mobilität der Beschäftigten
- Energiegenossenschaften der Belegschaft – die Beschäftigten als Unternehmer
- Untrennbar verbunden: Arbeitsschutz und Umweltschutz –
Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 gezielt für den Umweltschutz nutzen - Eckpunkte von Betriebsvereinbarungen zum betrieblichen Umweltschutz nach § 88 BetrVG
- Beteiligung der Belegschaft in Fragen des Umweltschutzes, u. a. durch das betriebliche Vorschlagswesen nach § 87 Abs. Nr. 12 BetrVG
5 Tage (Montag - Freitag)
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1. Teilnehmer 1.590,- Euro
2. Teilnehmer 1.490,- Euro
3. Teilnehmer 1.440,- Euro
zzgl. MwSt. und Hotelkosten
Alle Seminare in unserem Programm sind erforderliche Seminare im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber hat nach § 40 BetrVG die Kosten zu tragen.
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