Wirtschaftliche Krisen im Betrieb frühzeitig erkennen und richtig reagieren
Die betriebswirtschaftliche Lage zutreffend einschätzen
Mit den vielfältigen Krisen der letzten Jahre sind viele Unternehmen in Turbulenzen geraten: Wirtschaftliche Schwierigkeiten aufgrund von explodierenden Kosten, Auftrags- und Umsatzrückgänge und Liquiditätsengpässe sind an der Tagesordnung. Nicht wenigen droht gar die Insolvenz. Viele Unternehmen kennen darauf vor allem eine Antwort: Personalabbau. Doch es gibt Alternativen! Durch Qualifizierung der Mitarbeiter, staatliche Förderprogramme und durch Innovation können Arbeitsplätze gesichert werden.
Der Betriebsrat ist nicht machtlos!
In diesem Seminar erfährst du, wie du Anzeichen für eine wirtschaftliche Krise im Unternehmen rechtzeitig erkennst. Mit guten Vorschlägen gegensteuern!
- Krisenphasen in Unternehmen – Phasen, Verläufe, Merkmale
- von der strategischen Krise über die Erfolgskrise bis zur Liquiditätskrise
- Informationsquellen gezielt nutzen: Bilanzanalyse, Branchenberichte, innerbetriebliches Rechnungswesen
- Die richtigen Fragen stellen - wirtschaftliche Informationen schnell und sicher beschaffen
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats, u. a. nach §§ 80, 90 und 111 ff. BetrVG
- Externe Sachverständige wie Wirtschaftsprüfer nach §§ 80 Abs. 3 und 108 Abs. 2 BetrVG hinzuziehen
- Inforechte des Wirtschaftsausschusses nach § 106 BetrVG und Durchsetzungsmöglichkeiten mit § 109 BetrVG
- Gemeinsam stärker: Die Zusammenarbeit von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss effektiv organisieren
- Wer fragt führt: einen maßgeschneiderten Fragenkatalog für deinen Betrieb erstellen
- Wirtschaftliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und aufdecken
- Dein Kennziffern-Informationssystem mit Informationen u. a. zu
- Umsatz, Gewinn, Cash Flow, Auftragsentwicklung, Auftragseingang
- Beschäftigung, Befristung, Leiharbeit, Werkverträge, Teilzeit
- Arbeitsbedingungen, Entlohnung, u. v. m.
- typische Krisensymptome wie z. B. rückläufige Auftragseingänge, hohe Lagerbestände, weniger Rückstellungen, hohe Fluktuation, Personalüberhang - Checklisten
- Sanierungsplan - "Frühwarnsystem" zum Erkennen von Krisen, Gegenmaßnahmen
- Dein Kennziffern-Informationssystem mit Informationen u. a. zu
- Insolvenz: Was bedeutet sie für die Arbeitnehmer?
- Alternativen zum Personalabbau - Rechte und Handlungsmöglichkeiten des BR u. a. nach § 92a BetrVG
- Alternative Personalplanung und Beschäftigungssicherung
- Kurzarbeit und strategische Nutzung von Arbeitszeitkonten, Abbau von Überstunden, Leiharbeit und Werkverträgen
- Aus- und Weiterbildung i. V. m. § 97 Abs. 2 BetrVG
- Sachkosten statt Personalkosten einsparen
- Arbeitsabläufe und -methoden verändern
- Durchsetzungsstrategien: den Arbeitgeber überzeugen, die Belegschaft einbeziehen
- Der Weg aus der Krise - staatliche Hilfen und Förderprogramme nutzen
- Weiterbildung nach dem Arbeit-von-morgen-Gesetz
- Liquiditätshilfen der EU, des Bundes und der Länder
- Abschreibungsvergünstigungen, Steuerrücktrag und Steuervortrag u. a. steuerliche Möglichkeiten
1. Teilnehmer 1.490,- Euro
2. Teilnehmer 1.390,- Euro
3. Teilnehmer 1.290,- Euro
zzgl. MwSt. und HotelkostenNach § 179 Abs.4 Satz 3 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche bzw. geeignete Seminare. - mehr dazu
JAV-Mitglieder haben nach § 37 Abs. 6 i. V. m. § 65 Abs. 1 BetrVG einen Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Voraussetzung ist, dass das Seminar erforderlich ist. Den Beschluss über den Seminarbesuch fasst der Betriebsrat! Die Kosten des Seminars trägt nach § 40 BetrVG i. V. m. § 65 Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber. Das JAV-Mitglied ist nach § 65 Abs. 1 BetrVG für erforderliche Seminare unter Fortzahlung des Entgelts freizustellen – auch vom Berufsschulunterricht. - mehr dazu