Unsichere Arbeitsplätze, Einkommensverluste, Inflation: Angst im Betrieb
– das kann der Betriebsrat jetzt tun
Erst die Corona-Pandemie, jetzt der Krieg in der Ukraine, die Energie-Krise und deren wirtschaftliche Folgen: Wir leben in mental herausfordernden und psychisch belastenden Zeiten. Angst ist immer noch ein Tabuthema, aber längst auch zu einem zentralen Thema in der Arbeitswelt geworden. Denn sie beeinträchtigt nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern auch das Arbeitsklima und die Produktivität. Der Betriebsrat ist hier oft erster Ansprechpartner!
Gemeinsam gegen die Angst!
Im Seminar erfährst du, wie du den Ängsten der Beschäftigten professionell begegnen und helfen kannst sie zu überwinden. Denn: Je näher man der Angst kommt, desto kleiner wird sie.
- Ängste verstehen
- Individuelle und betriebliche Ursachen: Zukunfts- und Existenzängste, vor Personalabbau und Arbeitsplatzverlust, vor gesellschaftlichen oder betrieblichen Veränderungen, aufgrund von privaten Belastungssituationen u. v. m.
- Reale Befürchtungen und übersteigerte Ängste: Definition und Unterscheidungsmerkmale
- Erscheinungsformen und Verläufe
- Folgen für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Betroffenen
- Auswirkungen auf die Kollegen, das Arbeitsklima und die Produktivität
- Umgang mit Angst: Angriff oder Flucht?
- Rechtliche Handlungsmöglichkeiten und Instrumente des Betriebsrats zur Bewältigung von Angstursachen u. a.
- bei drohendem/bevorstehendem Personalabbau u. a. nach §§ 92a, 111 ff. BetrVG
- bei Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsverdichtung und Stress nach §§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, 5 ArbSchG
- bei Einführung neuer Technologien, Angst vor Überforderung u. a. nach §§ 87, 96 ff. BetrVG
- beim Aufbau einer betrieblichen Sozialberatung
- Offene Kommunikation und Vertrauenskultur: Mit Ängsten von Kolleginnen und Kollegen richtig umgehen
- Verunsicherung durch Gerüchte, Unklarheiten und mangelnde Transparenz: gezielte Informationspolitik des BR
- Geteiltes Leid ist halbes Leid: Sorgen, Belastungen und Ängste im Betrieb als Thema in Betriebs- und Abteilungsversammlungen nach § 43 BetrVG
- Der BR als Seelsorger und Unterstützer: Rolle, Chancen und Grenzen, interne und externe Ansprechpartner
- Gesprächstechniken und Tipps zum Umgang mit Ängsten im Betrieb
- Vorsicht ansteckend: Eigene Belastungen und Ängste erkennen und abbauen, Abgrenzungsstrategien
1. Teilnehmer 1.540,- Euro
2. Teilnehmer 1.490,- Euro
3. Teilnehmer 1.440,- Euro
zzgl. MwSt. und HotelkostenErgänzende Seminare:
Seminar Nr. 45 Kollegen in persönlichen Krisensituationen unterstützen: BR und SBV als Erstansprechpartner
Seminar Nr. 63 Resilienz: Stark und gelassen auch in schwierigen Zeiten
Rund 15 % aller Krankheitstage lassen sich auf psychische Belastungen im Arbeitsleben zurückführen! Leistungsdruck, zu wenig Personal, Kostensenkung und eine schlechte Führungskultur im Betrieb setzen viele Arbeitnehmer unter psychischen Stress. Das geht aus einer aktuellen Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) hervor. Der Betriebsrat ist da oft der erste Ansprechpartner.
Das hat auch das Arbeitsgericht Essen in seiner Entscheidung zur Erforderlichkeit eines Burn-Out-Seminars berücksichtigt:
"Für die Erforderlichkeit der Teilnahme an einer Schulung zum Thema Burn-Out ist es ausreichend, wenn der Betriebsrat darauf verweisen kann, dass ihn Beschäftigte mehrfach auf eine bestehende Überforderungssituation angesprochen haben."
(Arbeitsgericht Essen vom 30. Juni 2011, 3 BV 29/11)