GrundlagenseminarNeuSchwerbehinderten-VertreterCoronaInfo Icon
Seminar-Nr.
42

Stress und psychische Belastungen am Arbeitsplatz abbauen, Burn-Out verhindern
Rechtzeitig auf die Bremse treten, Arbeitsbedingungen verbessern

Arbeitsverdichtung, Zeit- und Leistungsdruck, Multitasking, unklare Zuständigkeiten, fehlende Handlungsspielräume: Die Anforderungen und psychischen Belastungen von Arbeitnehmern nehmen stetig zu. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie bringen zusätzliche Belastungen mit sich: Die Begrenzung der Sozialkontakte (privat und durch Arbeiten im Home-Office), die Angst vor den möglichen wirtschaftlichen und sozialen Folgen führen zu Verunsicherung und emotionalen Stress. Psychische Fehlbelastungen stellen ein hohes Gesundheitsrisiko dar und wirken sich langfristig negativ auf Motivation, Leistungsfähigkeit und Betriebsklima aus. Hier muss der Betriebsrat aktiv werden und kann viel bewirken: Organisatorische Schwachstellen und Belastungsquellen erkennen, wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen und Rahmenbedingungen schaffen, die das psychische Wohlbefinden nachhaltig fördern. Außerdem wichtig: Das Thema psychische Belastungen von Anfang an aus der Tabuzone holen!

Den Druck aus dem Kessel nehmen!

Stressbedingte Belastungen reduzieren und präventiv vorbeugen: Dieses Seminar hilft dir eines der drängendsten Arbeitsschutzprobleme wirksam und nachhaltig zu lösen.

Zu den Zusatzinformationen springen
  • Arbeitswissenschaftliche Definitionen und Erkenntnisse
    • Das arbeitswissenschaftliche Belastungs- und Beanspruchungskonzept
  • Psychische Belastungen
    • Definition nach DIN/EN ISO 1075, 1 - 3: Entstehung, Ursachen, Merkmale und Folgen
    • Zusammenhang zwischen psychischen und körperlichen Beschwerden
    • Möglichkeiten der Reduzierung und des Abbaus psychischer Belastungen - wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse
  • Der Stress-Begriff
    • Definition, Theorien, Persönlichkeitselemente
    • Stressauslöser am Arbeitsplatz u. a. Arbeitsverdichtung, Zeitdruck, unklare Zuständigkeiten, fehlende Handlungsspielräume
    • Methoden und Instrumente zur Erfassung psychischer Belastungen - Auswahlkriterien und Einbindung der Arbeitnehmer
  • Burn-Out
    • Definition, Erscheinungsformen, arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse
    • Tipps und Hilfen zum Umgang mit Betroffenen, persönliche und fachliche Grenzen
  • Pflichten des Arbeitgebers
    • nach dem Arbeitssicherheitsgesetz
    • nach dem Arbeitsschutzgesetz und seinen Verordnungen
  • Strategien und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats zum Abbau von Stress, zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen und zur Vermeidung psychischer Belastungen
    • Gefährdungsbeurteilungen zur Erfassung psychischer Belastungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und der neuen Arbeitsstättenverordnung - systematische Umsetzung
    • Mitbestimmung des Betriebsrats nach §§ 87 und 91 BetrVG, insbesondere bei der Prävention
    • Das Beschwerderecht der Arbeitnehmer nach §§ 84 und 85 BetrVG und die Überlastungsanzeige
    • Schritt für Schritt: Entwicklung eines betrieblichen Handlungskonzeptes für gesunde Arbeit
    • Strategien zur Einbeziehung der Arbeitnehmer in vorbeugende Aktivitäten des Betriebsrats
  • Muster-Betriebsvereinbarungen zur Vermeidung oder Verminderung von Stress, psychischen Belastungen und Burn-Out

5 Tage (Montag - Freitag)
Bamberg

Godehard BauleArbeits- und Organisationspsychologe

1. Teilnehmer 1.540,- Euro

2. Teilnehmer 1.490,- Euro

3. Teilnehmer 1.440,- Euro

zzgl. MwSt. und Hotelkosten

Rund 15 % aller Krankheitstage lassen sich auf psychische Belastungen im Arbeitsleben zurückführen! Leistungsdruck, zu wenig Personal, Kostensenkung und eine schlechte Führungskultur im Betrieb setzen viele Arbeitnehmer unter psychischen Stress. Das geht aus einer aktuellen Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) hervor. Der Betriebsrat ist da oft der erste Ansprechpartner.

Das hat auch das Arbeitsgericht Essen in seiner Entscheidung zur Erforderlichkeit eines Burn-Out-Seminars berücksichtigt:

"Für die Erforderlichkeit der Teilnahme an einer Schulung zum Thema Burn-Out ist es ausreichend, wenn der Betriebsrat darauf verweisen kann, dass ihn Beschäftigte mehrfach auf eine bestehende Überforderungssituation angesprochen haben."

(Arbeitsgericht Essen vom 30. Juni 2011, 3 BV 29/11)

Alle Seminare in unserem Programm sind erforderliche Seminare im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber hat nach § 40 BetrVG die Kosten zu tragen. - mehr dazu
Nach § 179 Abs.4 Satz 3 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche bzw. geeignete Seminare. - mehr dazu