Schwerbehindertenrecht 1: Die erfolgreiche SBV – Rechtsgrundlagen, Aufgaben und praktische SBV-Arbeit
Einführung in das SGB IX – für deinen perfekten Einstieg
Neu gewählt – und nun? Jede Aufgabe kann nur gelingen, wenn man das nötige Wissen und das richtige Handwerkszeug besitzt.
Unser Einsteigerseminar Schwerbehindertenrecht gibt dir nicht nur leicht verständlich und praxisnah einen umfassenden Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und deine Aufgaben, sondern zeigt dir auch, wie du die Interessen der schwerbehinderten Arbeitnehmer wirkungsvoll vertreten kannst.
Kein Buch mit sieben Siegeln!
Das SGB IX als Grundlage für deine Arbeit als SBV einfach und anschaulich anhand deiner betrieblichen Praxis erklärt.
- Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
- Ziele und Struktur, wo finde ich was – sicherer Umgang mit Gesetzen
- Aufgaben und Zuständigkeiten der SBV
- Was bedeutet Grad der Behinderung (GdB)?
- Feststellung der Schwerbehinderung – Definition, Merkmale, Auswirkungen auf Rente, Steuern, sonstige Nachteilsausgleiche etc.
- Was heißt Gleichstellung? – Anträge richtig stellen, Verfahrensablauf, Möglichkeiten bei Nichtanerkennung
- Besondere Rechte schwerbehinderter und gleichgestellter Arbeitnehmer
- Wann greift der besondere Kündigungsschutz?
- Arbeitszeit, Mehrarbeit, Zusatzurlaub, Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen, behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes u. v. m.
- Pflichten des Arbeitgebersu. a. Beschäftigungspflicht, Pflichtquote, Ausgleichsabgabe etc.
- Organisation der SBV-Arbeit und persönliche Rechtsstellung der SBV nach § 179 SGB IX u. a.
- Ausstattung, Kostentragungspflicht des Arbeitgebers, Freistellung für SBV-Aufgaben und Schulungsanspruch
- Geheimhaltungspflicht, Benachteiligungsverbot, besonderer Schutz vor Kündigung und Versetzung
- Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat organisieren
- Zusammenarbeit mit Integrationsamt, Rentenversicherung u. a. – Zuständigkeit und Leistungen
- Gesetzliche Aufgaben der SBV im Überblick u. a.
- Mitwirkungsrechte bei der Einstellung, Beteiligung bei Versetzungen und Aufhebungsverträgen
- Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz nach dem SGB IX
- Förderung der beruflichen Entwicklung schwerbehinderter Arbeitnehmer – Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX
- Schutz vor Diskriminierung u. a. § 75 BetrVG und nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
1. Teilnehmer 1.090,- Euro
2. Teilnehmer 1.040,- Euro
3. Teilnehmer 990,- Euro
zzgl. MwSt. und HotelkostenDie Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen sowie die Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung gehören nach §§ 80 Abs. 1 Nr. 4, 90 Abs. 1 BetrVG zu den Aufgaben des Betriebsrats.
Diese Aufgaben bestehen unabhängig davon, ob im Betrieb ein Schwerbehindertenvertreter gewählt ist. Deshalb gehören Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht auch zu den erforderlichen Kenntnissen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG (LAG Hamm vom 09.03.2007, 10 TaBV 34/06).
Außerdem: Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Lebensführung und gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, gelingt nur, wenn Betriebsrat und Schwerbehinderten-vertretung als Team eng zusammenarbeiten.