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Seminar-Nr.
21

Neues zur Arbeitszeit: Schicht- und Nachtarbeit, Arbeitszeiterfassung, Arbeit auf Abruf
Aktuelle Rechtsprechung und Rechtsgrundlagen

Arbeitszeiten haben einen großen Einfluss auf unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Dem haben zunächst der EuGH und nun auch das BAG mit der Entscheidung zur Dokumentation der Arbeitszeit Rechnung getragen. Nur so lassen sich die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitzeit und Ruhezeiten kontrollieren.

Kollegen vor Überlastung schützen!

Im Seminar lernst du die neueste Rechtsprechung von BAG und EuGH kennen. Du erfährst, wie du deine starken Mitbestimmungsrechte wirkungsvoll für die Beschäftigten einsetzen kannst.

Zu den Zusatzinformationen springen
  • Überblick: Die aktuelle Rechtsprechung des BAG und EuGH zur Arbeitszeit
  • Die neue Rechtsprechung von BAG und EuGH zur Arbeitszeiterfassung
    • Das ändert sich: zentrale Aussagen und Entscheidungsgründe, Umsetzung in die betriebliche Praxis
    • Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
    • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 BetrVG
  • Vertrauensarbeitszeit, Home-Office, mobiles Arbeiten - was ist bei der Arbeitszeit zu beachten?
  • Überstunden auch im Rahmen von Arbeitszeitkonten
    • Konsequenzen der obligatorischen Arbeitszeiterfassung
  • Nicht nur im Einzelhandel ein Thema: Neue Gesetzeslage zu "Arbeit auf Abruf"
    • Was ist zulässig, was nicht?
    • Welche Folgen haben unwirksame Betriebsvereinbarungen?
  • Aktuelles zu Vergütung von Dienstreise-, Wege- und Umkleidezeiten
  • Aktuelles zur Schicht- und Nachtarbeit
  • Arbeitszeit und Betriebsratsarbeit - was gilt?
    • Vergütung von Reisezeiten für die BR-Arbeit?
    • Abgeltung von Überstunden für BR-Mitglieder und Freigestellte
  • Eckpunkte von Betriebsvereinbarungen

5 Tage (Montag - Freitag)
Timmendorfer Strand

Marcus SchwarzbachDozent für Arbeitsrecht und Digitalisierung, Fachautor, ehemaliger Betriebsrat

Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht

1. Teilnehmer 1.590,- Euro

2. Teilnehmer 1.540,- Euro

3. Teilnehmer 1.490,- Euro

zzgl. MwSt. und Hotelkosten

Tipp: Wegen der Wichtigkeit und Komplexität des Themas am besten zu Zweit besuchen!

Alle Seminare in unserem Programm sind erforderliche Seminare im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber hat nach § 40 BetrVG die Kosten zu tragen. - mehr dazu
Nach § 179 Abs.4 Satz 3 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche bzw. geeignete Seminare. - mehr dazu