Seminar-Nr.
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Recht haben und Recht bekommen
Im Betrieb, vor Gericht und in der Einigungsstelle
„Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe“. Diese Erfahrung muss auch der Betriebsrat manchmal machen.
Betriebsratsrechte kennen und erfolgreich durchsetzen!
Zielgerichtet und Schritt für Schritt zum Erfolg.
- Im Betrieb mit eigenen Mitteln Betriebsratsrechte sichern und durchsetzen
- Typische Konfliktsituationen durch effektive Kommunikation vermeiden oder überwinden, kreative Durchsetzungsstrategien
- Schritt für Schritt Betriebsratsrechte durchsetzen: Vom ersten Gespräch mit dem Arbeitgeber bis zur Gerichtsverhandlung oder Einigungsstelle
- Praktische Übungen zum Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber
- In der Einigungsstelle Betriebsratsrechte sichern und durchsetzen
- Zuständigkeit der Einigungsstelle und ihre Zusammensetzung
- Der Weg zur Einigungsstelle - praktische Vorgehensweise und Beschlussfassung
- Einsetzung der Einigungsstelle im Beschlussverfahren
- So funktioniert die Einigungsstelle: Arbeitsweise und Wirkung des Spruchs der Einigungsstelle
- Vor dem Arbeitsgericht Betriebsratsrechte sichern und durchsetzen
- Missachtung von Betriebsratsrechten: rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten u. a. §§ 23 Abs. 3 und 101 BetrVG
- Unterlassungsansprüche bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers und bei der Durchführung von Betriebsänderungen nach der aktuellen Rechtsprechung
- Ablauf des Beschlussverfahrens, Unterschiede zum Urteilsverfahren
- Wenn es mal schnell gehen muss: Einstweilige Verfügung - rechtliche Voraussetzungen und praktischer Ablauf
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenvorschriften - §§ 119 und 121 BetrVG zur Sicherung von Betriebsratsrechten
- Rollenspiele zur Durchsetzung von Verhandlungszielen
5 Tage (Montag - Freitag)
Torsten HasseFachanwalt für Arbeitsrecht, ehemaliger Betriebsrat
Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht, z. B. BR 1
1. Teilnehmer 1.490,- Euro
2. Teilnehmer 1.440,- Euro
3. Teilnehmer 1.390,- Euro
zzgl. MwSt. und Hotelkosten
Alle Seminare in unserem Programm sind erforderliche Seminare im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber hat nach § 40 BetrVG die Kosten zu tragen.
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Nach § 179 Abs.4 Satz 3 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche bzw. geeignete Seminare. - mehr dazu
JAV-Mitglieder haben nach § 37 Abs. 6 i. V. m. § 65 Abs. 1 BetrVG einen Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Voraussetzung ist, dass das Seminar erforderlich ist. Den Beschluss über den Seminarbesuch fasst der Betriebsrat! Die Kosten des Seminars trägt nach § 40 BetrVG i. V. m. § 65 Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber. Das JAV-Mitglied ist nach § 65 Abs. 1 BetrVG für erforderliche Seminare unter Fortzahlung des Entgelts freizustellen – auch vom Berufsschulunterricht. - mehr dazu
Nach § 179 Abs.4 Satz 3 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche bzw. geeignete Seminare. - mehr dazu
JAV-Mitglieder haben nach § 37 Abs. 6 i. V. m. § 65 Abs. 1 BetrVG einen Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Voraussetzung ist, dass das Seminar erforderlich ist. Den Beschluss über den Seminarbesuch fasst der Betriebsrat! Die Kosten des Seminars trägt nach § 40 BetrVG i. V. m. § 65 Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber. Das JAV-Mitglied ist nach § 65 Abs. 1 BetrVG für erforderliche Seminare unter Fortzahlung des Entgelts freizustellen – auch vom Berufsschulunterricht. - mehr dazu