GrundlagenseminarNeuSchwerbehinderten-VertretungJugend-Auszubildenden-VertretungCoronaInfo Icon
Seminar-Nr.
NEU
54

Im Wirtschaftsausschuss souverän und selbstbewusst argumentieren
Praktische Übungen und Coaching

Rede-Training inklusive

Als Mitglied im Wirtschaftsausschuss brauchst du nicht nur betriebswirtschaftliche und juristische Kenntnisse, sondern musst damit auch schlagfertig und selbstbewusst argumentieren können.

Wer fragt, führt!

Professionelle Gesprächstechniken, verhandlungspsychologische Grundlagen, praktisches Argumentationstraining: Hier bekommst du das Rüstzeug, damit du im WiA nicht mehr sprachlos bist.

Zu den Zusatzinformationen springen
  • Info- und Beratungsrechte des Wirtschaftsausschusses zu
    • Standortsicherung, Arbeitsplätzen und Entgelt der Arbeitnehmer
    • Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit und Qualifikationsentwicklung
  • Erläuterungspflichten des Unternehmers nach § 108 BetrVG zum
    • Jahresabschluss inklusive Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Lagebericht und Anhang
    • sowie zum Wirtschaftsprüferbericht
  • Techniken und psychologische Grundlagen für souveränes und selbstbewusstes Argumentieren im Wirtschaftsausschuss
    • Die Fünf-Satz-Technik für die freie Kurzrede
    • Argumentationsaufbau und Entkräftung von Gegenargumenten
    • Fragetechniken - mit Fragen führen und überzeugen
    • Vom Schlagabtausch zum Konsens - Methoden konstruktiver Argumentation
    • Die 10 wichtigsten Schlagfertigkeitstechniken - Strategien zum Umgang mit unfairen Taktiken
    • Gestik, Mimik und Körperhaltung und Argumentationswirkung
    • Tipps zur neutralen Vorbereitung auf argumentative Auseinandersetzungen
  • Praktisches Argumentationstraining
    • zu aktuellen Themen aus der Wirtschaftsausschussarbeit der Seminarteilnehmer
    • Vorbereitungen, Übungen und Auswertungen
    • mit Auswertungen und Tipps zur persönlichen Weiterentwicklung
  • Frage- und Beratungsrechte des Wirtschaftsausschusses und Einlassungszwang des Unternehmers nach BAG-Rechtsprechung zum § 106 BetrVG u. a.
    • zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage und Entwicklung
    • zum Produktions- und Investitionsprogramm sowie Rationalisierungsvorhaben
    • zur Änderung der Arbeitsorganisation und Einführung neuer Arbeitsmethoden z. B. durch Digitalisierung und agile Unternehmensführung
    • zum Zusammenschluss und zur Spaltung von Unternehmen und Betrieben
    • zur Verlegung, Übernahme oder Stilllegung von Betrieben
    • oder sonstigen Vorhaben, z. B. Globalisierung und Zentralisierung

5 Tage (Montag - Freitag)
Bamberg

Paul Köhler-SchumannDiplom-Volkswirt

Empfohlene Teilnahmevoraussetzung: Grundkenntnisse Wirtschaftsausschuss 1 und 2.

1. Teilnehmer 1.540,- Euro

2. Teilnehmer 1.490,- Euro

3. Teilnehmer 1.440,- Euro

zzgl. MwSt. und Hotelkosten

Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen hängen in unserer Medienwelt ganz wesentlich von rhetorischen Fertigkeiten und sicherem Auftreten ab - das gilt im Betrieb gleichermaßen. Nicht umsonst lassen Arbeitgeber ihre Führungskräfte gezielt in Redetechnik und Verhandlungsführung coachen.

Für Betriebsratsmitglieder sind rhetorische Fertigkeiten genauso wichtig. Und was für den Betriebsrat gilt, gilt auch für Mitglieder im Wirtschaftsausschuss.

Das LAG Schleswig-Holstein hat das so begründet:

„Betriebsratsmitglieder müssen in der Lage sein, Meinungsbildungsprozesse zu beeinflussen, unter Umständen sogar zu organisieren, an denen zahlreiche Personen beteiligt sein können, und Konfliktmanagement auf sehr verschiedenen Ebenen zu betreiben. Auf Arbeitgeberseite stehen ihnen typischerweise Personen gegenüber, zu deren Alltagsgeschäft es gehört, im Gespräch mit anderen ihre Interessen durchzusetzen, und die oft speziell dafür geschult sind. (…) Wie jedes BR-Mitglied allgemeine Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts benötigt, benötigt jedes BR-Mitglied Grundwissen darüber, wie es die Anliegen der von ihm Vertretenen bei Gesprächen, Diskussionen und Verhandlungen im Rahmen der BR-Arbeit am wirksamsten zur Geltung bringt.“

LAG Schleswig-Holstein vom 04.12.1990, 1 TaBV 21/90

Alle Seminare in unserem Programm sind erforderliche Seminare im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber hat nach § 40 BetrVG die Kosten zu tragen. - mehr dazu