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Seminar-Nr.
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Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Betriebsräte I
Fit in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Betriebswirtschaftliche Aspekte wie Kosten und Wirtschaftlichkeit gewinnen eine immer größere Bedeutung - auch für den Betriebsrat. Die Krisen der letzten Jahre haben zudem viele Unternehmen in wirtschaftliche Turbulenzen gebracht. Um in wirtschaftlichen Fragen kompetent und sicher mitreden zu können und dem Arbeitgeber die richtigen Fragen stellen zu können, braucht der Betriebsrat ein grundlegendes Verständnis von betriebswirtschaftlichen Grundbegriffen, Zahlen und Zusammenhängen.

Mitbestimmung braucht Information!

Mit einem maßgeschneiderten Kennziffern-Informationssystem für deinen Betrieb kannst du wirtschaftliche (Fehl-)Entwicklungen richtig einschätzen und daraus Schlüsse für deine BR-Arbeit ziehen.

Zu den Zusatzinformationen springen
  • Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten und des Wirtschaftsausschusses und ihre effektive Durchsetzung
  • Dein Kennziffern-Informationssystem für die Betriebsratsarbeit mit Informationen zu
    • Umsatz, Gewinn, Cash Flow, Auftragsentwicklung, Auftragseingang
    • Beschäftigung, Befristung, Leiharbeit, Werkverträge, Teilzeit, Elternzeit
    • Entlohnung, Leistungsentgelt, AT-Zulagen, Zielvereinbarungen
    • Arbeitsbedingungen, Sozialleistungen, Qualifizierung u. v. m.
  • Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung und Beschäftigungssicherung
    • Mitwirkungsrechte des Betriebsrats nach §§ 92 und 92a BetrVG
  • Der Jahresabschluss im Überblick
    • Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Lagebericht
    • Gewinnverwendungsrechnung und Anhang
  • Der Wirtschaftsprüferbericht im Überblick
    • Informationen zur wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des Unternehmens - Chancen und Risiken
  • Internes Rechnungswesen mit Kostenrechnungen und Controlling im Überblick
    • Deckungsbeitragsrechnung, Break-Even-Analyse u. v. m.
  • Früherkennung von Insolvenzen
    • Handlungsstrategien des Betriebsrats u. a. mit §§ 97 Abs. 2 und 111 ff. BetrVG
  • Zusammenarbeit des Betriebsrats mit dem Wirtschaftsausschuss

5 Tage (Montag - Freitag)
Leipzig

Paul Köhler-SchumannDiplom-Volkswirt

1. Teilnehmer 1.490,- Euro

2. Teilnehmer 1.440,- Euro

3. Teilnehmer 1.390,- Euro

zzgl. MwSt. und Hotelkosten

Sind (betriebs-)wirtschaftliche Seminare für den Betriebsrat überhaupt erforderlich? Dafür gibt es doch den Wirtschaftsausschuss!

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg sieht die Erforderlichkeit (betriebs-)wirtschaftlicher Kenntnisse auch für Betriebsratsmitglieder: Um seine Beteiligungsrechte, z. B. zur Sicherung von Arbeitsplätzen, sachgerecht ausüben zu können, muss sich jedes Betriebsratsmitglied auch in den grundlegenden wirtschaftlichen Daten auskennen (LAG Baden-Württemberg vom 08.11.1996 - 5 TaBV 2/96).

Alle Seminare in unserem Programm sind erforderliche Seminare im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber hat nach § 40 BetrVG die Kosten zu tragen. - mehr dazu
Nach § 179 Abs.4 Satz 3 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche bzw. geeignete Seminare. - mehr dazu
JAV-Mitglieder haben nach § 37 Abs. 6 i. V. m. § 65 Abs. 1 BetrVG einen Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Voraussetzung ist, dass das Seminar erforderlich ist. Den Beschluss über den Seminarbesuch fasst der Betriebsrat! Die Kosten des Seminars trägt nach § 40 BetrVG i. V. m. § 65 Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber. Das JAV-Mitglied ist nach § 65 Abs. 1 BetrVG für erforderliche Seminare unter Fortzahlung des Entgelts freizustellen – auch vom Berufsschulunterricht. - mehr dazu