Seminar-Nr.
3
Betriebsverfassungsrecht 3: Arbeitsplätze sichern, Arbeitsbedingungen verbessern
So wirst du selbst aktiv
Arbeitsverdichtung, Stress, Umstrukturierungen, neue Technologien im Zuge der Digitalisierung, Angst vor Einkommens- und Arbeitsplatzverlust sind Teil des Arbeitsalltags geworden. Die Krisen der letzten Jahre mit ihren wirtschaftlichen Auswirkungen haben diese Rahmenbedingungen vielfach noch verschärft und stellen die Betriebe vor weitere neue Herausforderungen. Jetzt heißt es selbst aktiv werden und seine Rechte nutzen!
Qualifizieren statt entlassen - agieren statt reagieren!
In diesem Seminar lernst du, wie du belastende Arbeitsbedingungen abbauen und präventiv für sichere Arbeitsplätze sorgen kannst.
- Beschäftigung sichern und fördern durch Qualifizierung
- Initiativ- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach §§ 92a, 97 Abs. 2 und 98 BetrVG
- Finanzielle Fördermöglichkeiten durch das Arbeit-von-Morgen-Gesetz und andere Programme zur Qualifizierung von Beschäftigten
- Mit Betriebsvereinbarungen die Arbeitsbedingungen verbessern - Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 BetrVG
- beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
- bei der betrieblichen Arbeitszeit
- bei Kontrollmöglichkeiten durch neue Technologien
- Alternativen zum Personalabbau - Durchsetzungsstrategien u. a. für
- Kurzarbeit
- Teilzeit, Altersteilzeit und Entfristungen
- Abbau von Leiharbeit, Werkverträgen und Überstunden
- Insourcing statt Outsourcing
- Sachkosteneinsparung statt Personalabbau
- Wirtschaftliche und technische Informationen schnell und sicher beschaffen
- Inforechte des Betriebsrats, u. a. nach § 80 BetrVG
- Inforechte des Wirtschaftsausschusses nach § 106 BetrVG und Durchsetzungsmöglichkeiten mit § 109 BetrVG
- Strategieentwicklung - Agieren statt reagieren
- Rechte gezielt nutzen, Ideen entwickeln und gekonnt umsetzen: Konzepte für die erfolgreiche Zusammenarbeit im Betriebsrat, mit dem Arbeitgeber und der Belegschaft
Jürgen DierkesBetriebswirt, Profis-Institutsleitung, Dozent für Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft
Marcus SchwarzbachDozent für Arbeitsrecht und Digitalisierung, Fachautor, ehemaliger Betriebsrat
Manfred SträterDozent für Arbeitsrecht
Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht BR1 und BR 2
1. Teilnehmer 1.490,- Euro
2. Teilnehmer 1.440,- Euro
3. Teilnehmer 1.340,- Euro
zzgl. MwSt. und Hotelkosten
Alle Seminare in unserem Programm sind erforderliche Seminare im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber hat nach § 40 BetrVG die Kosten zu tragen.
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Nach § 179 Abs.4 Satz 3 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche bzw. geeignete Seminare. - mehr dazu
JAV-Mitglieder haben nach § 37 Abs. 6 i. V. m. § 65 Abs. 1 BetrVG einen Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Voraussetzung ist, dass das Seminar erforderlich ist. Den Beschluss über den Seminarbesuch fasst der Betriebsrat! Die Kosten des Seminars trägt nach § 40 BetrVG i. V. m. § 65 Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber. Das JAV-Mitglied ist nach § 65 Abs. 1 BetrVG für erforderliche Seminare unter Fortzahlung des Entgelts freizustellen – auch vom Berufsschulunterricht. - mehr dazu
Nach § 179 Abs.4 Satz 3 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche bzw. geeignete Seminare. - mehr dazu
JAV-Mitglieder haben nach § 37 Abs. 6 i. V. m. § 65 Abs. 1 BetrVG einen Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Voraussetzung ist, dass das Seminar erforderlich ist. Den Beschluss über den Seminarbesuch fasst der Betriebsrat! Die Kosten des Seminars trägt nach § 40 BetrVG i. V. m. § 65 Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber. Das JAV-Mitglied ist nach § 65 Abs. 1 BetrVG für erforderliche Seminare unter Fortzahlung des Entgelts freizustellen – auch vom Berufsschulunterricht. - mehr dazu