Beratungsgespräche und Schwerbehindertenversammlungen souverän meistern
Kollegen kompetent unterstützen, SBV-Themen gekonnt präsentieren
Ob arbeitsrechtliche Frage oder persönliches Problem: Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist oft die erste Anlaufstelle für die Kollegen. Sie soll kompetent beraten, schnell gute Lösungen finden und mental unterstützen.
Und in der Schwerbehindertenversammlung – eine der zentralen Aufgaben der SBV – locker und selbstbewusst moderieren und überzeugen. Rechtliche Kenntnisse allein reichen nicht: Um als SBV erfolgreich zu sein, braucht es auch kommunikative Kompetenz.
Angstfrei reden, professionell kommunizieren!
In dem Seminar lernst du Beratungsgespräche zielgerichtet und einfühlsam zu führen und einfache Moderationstechniken für erfolgreiche SBV-Versammlungen.
- Von der Feststellung einer Schwerbehinderung bis zur Ablehnung von Leistungen: Beratungsgespräche kompetent und einfühlsam führen
- die eigene Rolle und Erwartungen klären, Ziele abstecken
- Der „rote Faden“: Beratungsgespräche strukturiert und ergebnisorientiert führen
- aktiv zuhören, die richtigen Fragen stellen
- Vorsicht vor der Helferfalle: Die richtige Mischung aus Nähe und Distanz
- Wut, Angst, Verzweiflung: Tipps zum Umgang mit emotionalen Gesprächssituationen
- Selbstfürsorge und Psychohygiene – eigene Abgrenzung
- Unterstützung holen: Externe Rehabilitationsträger und ihre Aufgaben
- Beratungsgespräche am Beispiel aktueller betrieblicher SBV-Themen – Aufzeichnungen und Auswertungen der Übungen, persönliches Coaching
- Die Versammlung schwerbehinderter Menschen: Rechtliche Rahmenbedingungen
- Häufigkeit, zeitliche Lage, Teilnahmeberechtigte
- ordnungsgemäße Einladung und Tagesordnung – was muss, was darf?
- Tätigkeitsbericht der SBV und Berichterstattung durch den Arbeitgeber
- Gute Planung ist der halbe Erfolg
- Tipps und Checklisten für einen reibungslosen Ablauf
- Bausteine für eine abwechslungsreiche Versammlung, Techniken des Infotainments
- Kurze Statements treffsicher auf den Punkt gebracht – die Kurzrede
- Aufbau und Struktur
- Tipps zum souveränen Umgang mit Störungen: Zwischenrufen, Angriffe und Provokationen gelassen begegnen
Grundkenntnisse im SGB IX, z. B. Seminar Nr. 48 Schwerbehindertenrecht 1: Die erfolgreiche SBV – Rechtsgrundlagen, Aufgaben und praktische SBV-Arbeit
1. Teilnehmer 1.440,- Euro
2. Teilnehmer 1.340,- Euro
3. Teilnehmer 1.140,- Euro
zzgl. MwSt. und HotelkostenDie Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen sowie die Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung gehören nach §§ 80 Abs. 1 Nr. 4, 90 Abs. 1 BetrVG zu den Aufgaben des Betriebsrats.
Diese Aufgaben bestehen unabhängig davon, ob im Betrieb ein Schwerbehindertenvertreter gewählt ist. Deshalb gehören Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht auch zu den erforderlichen Kenntnissen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG (LAG Hamm vom 09.03.2007, 10 TaBV 34/06).
Außerdem: Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Lebensführung und gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, gelingt nur, wenn Betriebsrat und Schwerbehinderten-vertretung als Team eng zusammenarbeiten.
Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen hängen in unserer Medienwelt ganz wesentlich von rhetorischen Fertigkeiten und sicherem Auftreten ab - das gilt im Betrieb gleichermaßen. Nicht umsonst lassen Arbeitgeber ihre Führungskräfte gezielt in Redetechnik und Verhandlungsführung coachen.
Für Betriebsratsmitglieder sind rhetorische Fertigkeiten genauso wichtig. Und was für den Betriebsrat gilt, gilt in besonderem Maß auch für die SBV.
Das LAG Schleswig-Holstein hat das so begründet:
„Betriebsratsmitglieder müssen in der Lage sein, Meinungsbildungsprozesse zu beeinflussen, unter Umständen sogar zu organisieren, an denen zahlreiche Personen beteiligt sein können, und Konfliktmanagement auf sehr verschiedenen Ebenen zu betreiben. Auf Arbeitgeberseite stehen ihnen typischerweise Personen gegenüber, zu deren Alltagsgeschäft es gehört, im Gespräch mit anderen ihre Interessen durchzusetzen, und die oft speziell dafür geschult sind. (…) Wie jedes BR-Mitglied allgemeine Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts benötigt, benötigt jedes BR-Mitglied Grundwissen darüber, wie es die Anliegen der von ihm Vertretenen bei Gesprächen, Diskussionen und Verhandlungen im Rahmen der BR-Arbeit am wirksamsten zur Geltung bringt.“
LAG Schleswig-Holstein vom 04.12.1990, 1 TaBV 21/90