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Seminar-Nr.
66

Arbeits- und Gesundheitsschutz 3: Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen vorbeugen
- das kann der Betriebsrat jetzt tun

Unfälle passieren nicht einfach und Berufskrankheiten sind kein unabwendbares Schicksal. Vielmehr gibt es hierfür Ursachen. Wenn man die kennt und daraus die notwendigen präventiven Schutzmaßnahmen ableitet, wären tatsächlich viele Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen fast völlig zu vermeiden.

Arbeit darf nicht krank machen!

In diesem Seminar lernst du die Aufgaben der betrieblichen Akteure sowie effektive Maßnahmen und Instrumente bei der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen kennen.

Zu den Zusatzinformationen springen
  • Prävention als oberstes gesetzliches Gebot, Nachsorge als Folgenbegrenzung
  • Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, arbeitsbedingte Erkrankungen, Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle - gesetzliche Definitionen
  • Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen - wissenschaftliche und gesetzliche Grundlagen
    • Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren - Ursachen und Erscheinungsformen
    • Arbeitsbedingte Erkrankungen: Muskel-/ Skelett-Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Beschwerden, psychische Erkrankungen u. v. m.
    • Die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) und Berufskrankheiten-Liste (BK-Liste)
    • Anzeige einer Berufskrankheit: Aufgaben von Arbeitgeber, Betriebsrat, Berufsgenossenschaft und staatlichem Gewerbearzt
    • Widerspruch im Berufskrankheiten-Verfahren und Aufgaben des Betriebsrats
  • Arbeitsunfälle
    • Präventionsmodelle, betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutzprojekte
    • Was passiert, wenn es passiert ist? Unfallaufnahme und Unfallanalyse - Auswertung und Bewertung von Arbeitsunfällen
    • Aufgaben der Ersten Hilfe (BGV A 5) und sonstige Maßnahmen zur Notfallvorsorge
    • Wiedereingliederungsmaßnahmen nach schweren Arbeitsunfällen
  • Corona und Long-Covid: Berufskrankheit oder Arbeitsunfall?
  • Prävention: Wer hat welche Aufgaben?
    • Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit nach ASiG und DGUV-Vorschrift 2
    • Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten nach SGB VII und DGUV-Vorschrift 1
    • erfolgreiche Zusammenarbeit mit ASA und Betriebsrat organisieren
  • Arbeitsüberlastung
    • Stellenaufstockung als Maßnahme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
    • Das Initiativ- und Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
  • Weitere Rechtsgrundlagen und Maßnahmen
    • Prävention durch Arbeitsplatz- und Gefährdungsanalysen nach § 5 ArbSchG
    • Stärkung des (Gesundheits-)Bewusstseins - die Beschäftigten einbeziehen
    • BEM zur Vermeidung krankheitsbedingter Kündigungen - Aufgaben des Betriebsrats
    • Versicherungsrechtliche Fragen bei vorzeitiger Arbeitsaufnahme im Krankheitsfall
    • Hilfen bei Berufskrankheit, Arbeits- und Wegeunfall
  • Eckpunkte von Betriebsvereinbarungen

5 Tage (Montag - Freitag)
Willingen

Wolfgang HienDiplom-Pädagoge, Gesundheitswissenschaftler, Fachautor

Die Seminare Arbeits- und Gesundheitsschutz 1 und Arbeits- und Gesundheitsschutz 2 sollten als Grundlage vor allen weiterführenden Seminaren aus diesem Bereich besucht werden.

1. Teilnehmer 1.490,- Euro

2. Teilnehmer 1.440,- Euro

3. Teilnehmer 1.390,- Euro

zzgl. MwSt. und Hotelkosten

Die Aufgaben und Rechte des Betriebsrats im Arbeitsschutz nach §§ 80, 87, 89, 90, 91 BetrVG sind umfassend.

Grundkenntnisse zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung und zur Arbeitssicherheit sind deshalb grundsätzlich als erfoderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG anzusehen (BAG vom 15.05.1986, 6 ABR 74/83).

Weiterführende und vertiefende Seminare sind für Betriebsratsmitglieder mit besonderen Funktionen, z. B. als Mitglied im Arbeitsschutzausschuss (ASA) oder als für den Arbeitsschutz zuständiges Betriebsratsmitglied, erforderlich.

Alle Seminare in unserem Programm sind erforderliche Seminare im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber hat nach § 40 BetrVG die Kosten zu tragen. - mehr dazu
Nach § 179 Abs.4 Satz 3 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche bzw. geeignete Seminare. - mehr dazu