Arbeits- und Gesundheitsschutz 2: Mit Gefährdungsbeurteilungen Belastungen abbauen
Arbeitsbedingungen auf dem Prüfstand - so funktioniert´s
Gefährdungsanalysen sind das zentrale Instrument im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, wenn es darum geht physische und psychische Belastungen frühzeitig zu erkennen und präventiv Maßnahmen zu ergreifen, um diese Belastungen für Arbeitnehmer zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet sie regelmäßig durchzuführen. Der Betriebsrat hat dabei starke Mitbestimmungsrechte, sowohl was den Ablauf des Verfahrens, als auch was die abgeleiteten Schutzmaßnahmen angeht. Gefährdungsbeurteilungen sind somit ein zentraler Schlüssel für gesunde und sichere Arbeitsplätze.
Bessere Arbeitsbedingungen = gesündere Beschäftigte!
Mit deinen starken Mitbestimmungsrechten bei der Gefährdungsanalyse im Betrieb kannst du die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten nachhaltig verbessern.
- Ziele von Arbeitsplatzanalysen und Gefährdungsbeurteilungen
- Arbeitsbedingungen kontinuierlich verbessern
- Prävention nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Aufgaben des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
- Psychische Belastungen erfassen und reduzieren
- Methoden und Vorgehensweisen bei der Gefährdungsbeurteilung, z. B.
- Messungen und Befragungen, Arbeitshilfen und PC-Programme für Gefährdungsbeurteilungen
- auf Gefährdungsanalysen spezialisierte externe Institute - Kriterien zu ihrer Bewertung aus Arbeitnehmer- und Betriebsratssicht
- Betriebsbegehungen und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen
- die Beschäftigten nach ArbSchG, BetrVG und § 8 BGV A 1 einbeziehen
- Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) und seine besondere Bedeutung bei Gefährdungsbeurteilungen
- Die Zusammenarbeit mit betrieblichen und überbetrieblichen Stellen
- Betriebsarzt, Berufsgenossenschaft, Amt für Arbeits- und Umweltschutz bei der Gefährdungsbeurteilung effektiv organisieren
- Vorbeugender und nachhaltiger Gesundheitsschutz mit § 90 BetrVG im Vorfeld betrieblicher Veränderungen
- Weitere Rechtsgrundlagen und Rechte des Betriebsrats z. B.
- Gefahrstoffe nach der GefStoffV - Arbeitgeberpflichten vor dem Einsatz
- Die Lastenhandhabungsverordnung - Rechte des Betriebsrats
- Lärmquellen am Arbeitsplatz, die Lärm- und Vibrationsverordnung und Rechte des Betriebsrats
- Persönliche Schutzausrüstungen - Einsatz nach der PSA-Benutzungsverordnung
- Bildschirmarbeitsplätze - ergonomische Gestaltung nach der Arbeitsstättenverordnung
- Eckpunkte von Betriebsvereinbarungen zu Gefährdungsbeurteilungen und zur Beteiligung des Betriebsrats
Die Seminare Arbeits- und Gesundheitsschutz 1 und Arbeits- und Gesundheitsschutz 2 sollten als Grundlage vor allen weiterführenden Seminaren aus diesem Bereich besucht werden.
1. Teilnehmer 1.490,- Euro
2. Teilnehmer 1.440,- Euro
3. Teilnehmer 1.390,- Euro
zzgl. MwSt. und HotelkostenDie Aufgaben und Rechte des Betriebsrats im Arbeitsschutz nach §§ 80, 87, 89, 90, 91 BetrVG sind umfassend.
Grundkenntnisse zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung und zur Arbeitssicherheit sind deshalb grundsätzlich als erfoderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG anzusehen (BAG vom 15.05.1986, 6 ABR 74/83).
Weiterführende und vertiefende Seminare sind für Betriebsratsmitglieder mit besonderen Funktionen, z. B. als Mitglied im Arbeitsschutzausschuss (ASA) oder als für den Arbeitsschutz zuständiges Betriebsratsmitglied, erforderlich.