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Seminar-Nr.
36

Arbeits- und Gesundheitsschutz 1: Rechtsgrundlagen und Aufgaben des BR
Arbeit sicher und gesund gestalten

Rückenprobleme, Lärm, Arbeitsverdichtung, Stress - die Belastungen in der Arbeitswelt nehmen zu. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz gehört deshalb mit zu den zentralen Aufgaben der Betriebsratsarbeit, wenn es darum geht die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer zu gestalten und nachhaltig zu verbessern. Hier gibt es starke Mitbestimmungsrechte und vielfältige Handlungsmöglichkeiten!

Perfekter Einstieg leicht gemacht!

Im Seminar erhältst du einen umfassenden Überblick über die BR-Rechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Konkrete Lösungen für deine aktuellen betrieblichen Herausforderungen inklusive!

Zu den Zusatzinformationen springen
  • Gefährdungsquellen im Betrieb: Analyse betrieblicher Fallbeispiele der Teilnehmer
  • Das System von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Deutschland
    • Gesetze und Verordnungen wie Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung
    • Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse an ausgewählten Beispielen
    • Die Aufgaben des Amtes für Arbeits- und Umweltschutz
    • Die Rolle der Berufsgenossenschaften und deren Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
    • Bundesbehörden zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Das System von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb
    • Welche Pflichten hat der Arbeitgeber? §§ 1 - 14 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    • Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
    • Der Betriebsarzt - Aufgaben und Pflichten nach dem ASiG, Mitwirkung des Betriebsrats bei seiner Bestellung
    • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach der ArbMedVV
    • Der Arbeitssicherheitsausschuss des Betriebsrats - Ziele, Arbeitsweise und Zusammenarbeit mit den Beschäftigten und dem Arbeitgeber
  • Die Rechte des Betriebsrats
    • Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach dem BetrVG, dem ArbSchG und dem ASiG, Rechtsprechung des BAG und der Instanzengerichte
    • Arbeitsplatzbegehungen durch den Betriebsrat - rechtliche und praktische Aspekte
    • Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach dem ASiG und die kooperative Zusammenarbeit von Betriebsrat, Arbeitgeber, Betriebsarzt und Fachkräften für Arbeitssicherheit
    • Initiativ- und Mitbestimmungsrechte sowie Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
    • Eckpunkte von Betriebsvereinbarungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nach § 77 BetrVG

5 Tage (Montag - Freitag)
Willingen
Travemünde

Dr. Ulrich FaberRechtsanwalt, Dozent für Arbeitsrecht, Arbeitsschutzrecht und Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gabor HillDozent für Arbeits- und Gesundheitsschutz, Fachkraft für Arbeitssicherheit
Jonas RauchM. A., Organisationsberater in Arbeitszeitfragen, HRM, Fachautor

Die Seminare Arbeits- und Gesundheitsschutz 1 und Arbeits- und Gesundheitsschutz 2 sollten als Grundlage vor allen weiterführenden Seminaren aus diesem Bereich besucht werden.

1. Teilnehmer 1.490,- Euro

2. Teilnehmer 1.390,- Euro

3. Teilnehmer 1.290,- Euro

4. Teilnehmer 1.190,- Euro

5. Teilnehmer 1.090,- Euro

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Die Aufgaben und Rechte des Betriebsrats im Arbeitsschutz nach §§ 80, 87, 89, 90, 91 BetrVG sind umfassend.

Grundkenntnisse zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung und zur Arbeitssicherheit sind deshalb grundsätzlich als erfoderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG anzusehen (BAG vom 15.05.1986, 6 ABR 74/83).

Weiterführende und vertiefende Seminare sind für Betriebsratsmitglieder mit besonderen Funktionen, z. B. als Mitglied im Arbeitsschutzausschuss (ASA) oder als für den Arbeitsschutz zuständiges Betriebsratsmitglied, erforderlich.

Alle Seminare in unserem Programm sind erforderliche Seminare im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber hat nach § 40 BetrVG die Kosten zu tragen. - mehr dazu
Nach § 179 Abs.4 Satz 3 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche bzw. geeignete Seminare. - mehr dazu