GrundlagenseminarNeuSchwerbehinderten-VertretungJugend-Auszubildenden-VertretungCoronaInfo Icon
Seminar-Nr.
47

Aktuelles aus dem Renten- und sonstigen Sozialrecht
Rechtsprechungs-Update, gesetzliche Neuerungen

Hartz IV ist bald Geschichte: Das neue Bürgergeld soll 2023 kommen. Was aber bringt die „größte Sozialreform seit 20 Jahren“ (Bundessozialminister Hubertus Heil) ganz konkret mit sich? Diese Reform wirft genauso wie die in 2021 eingeführte Grundrente viele Fragen bei Arbeitnehmern und Betriebsräten auf: Wer kann welche Leistungen in Anspruch nehmen? Was genau wird gefördert? Wie weit reicht der Schutz vor Armut wirklich?

Nach nur einer Woche wieder up-to-date!

Im Seminar bekommst du einen Überblick über wichtige gesetzliche Neuerungen und die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichte - Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte inklusive!

Zu den Zusatzinformationen springen

Themen sind u. a.:

  • Neuerungen in der Rentenversicherung, insbesondere Grundrente u. a.
    • Wer hat Anspruch? Voraussetzungen, Höhe
    • Anrechnung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten
    • Freibeträge: Einkommen, Grundsicherung im Alter, Wohngeld
    • Die neue Grundrente: Ein Schutz vor Altersarmut?
    • Erstberatung durch den Betriebsrat, Verweis an die zuständigen Stellen
    • Erste Rechtsprechung zu den Umsetzungsproblemen bei der Grundrente
  • Neuerungen bei der betrieblichen Altersversorgung, u. a.
    • Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung
    • Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Das neue Bürgergeld – die größte Sozialreform seit 20 Jahren?
    • Wer hat Anspruch? Wie hoch sind die Leistungen? Was ändert sich?
    • Weiterbildung – neue Fördermöglichkeiten
  • Elterngeld: Änderung der Einkommensberechnung
  • Home-Office und Unfallversicherung: Was ist versichert?
  • Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der Landessozialgerichte
    • bei der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – Auswirkungen und Konsequenzen für die BR-Arbeit
  • Neuigkeiten aus dem Europäischen Sozialrecht
    • Entsenderecht: "Sozialrechtsshopping" durch Arbeitgeber? Konsequenzen für die Betriebsratsarbeit

 

Die Themen und ausgewählten Entscheidungen werden aus Aktualitätsgründen kontinuierlich angepasst.

5 Tage (Montag - Freitag)
Travemünde

Jürgen BorchertRichter am Landessozialgericht Darmstadt a. D., Rechtsanwalt, Fachautor
Frank SchreiberRichter am Landessozialgericht Darmstadt, Europarechtler

Grundkenntnisse im Sozialrecht, z. B. Sozialrecht 1 und Sozialrecht 2

1. Teilnehmer 1.590,- Euro

2. Teilnehmer 1.540,- Euro

3. Teilnehmer 1.490,- Euro

zzgl. MwSt. und Hotelkosten

Die Themen und ausgewählten Entscheidungen werden aus Aktualitätsgründen kontinuierlich angepasst.

Kann ich es mir leisten frühzeitig in Ruhestand zu gehen? Mit welchen Abschlägen muss ich rechnen? Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn ich das Unternehmen verlasse? Der Beratungsbedarf ist groß und der Betriebsrat ist oft der erste Ansprechpartner für die Kollegen.

Der Betriebsrat muss sich deshalb nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch im Renten- und Sozialrecht auskennen.

Das Bundesarbeitsgericht hat 2003 zwar in einem speziellen Fall entschieden, dass Seminare zum Sozialrecht für Betriebsräte nicht erforderlich sind (BAG vom 04.06.2003, 7 ABR 42/02), aber: Für die Urteilsfindung war entscheidend, dass der vorgelegte Themenplan keinen Bezug zur BR-Arbeit hatte.

Wenn jedoch die Aufgaben des Betriebsrats im Mittelpunkt stehen, wie bei unseren Seminaren zum Sozialrecht, ist das Seminar erforderlich (ArbG Kiel vom 08.07.1997).

Alle Seminare in unserem Programm sind erforderliche Seminare im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber hat nach § 40 BetrVG die Kosten zu tragen. - mehr dazu
Nach § 179 Abs.4 Satz 3 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche bzw. geeignete Seminare. - mehr dazu