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Seminar-Nr.
40

Aktuelles aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mobiles Arbeiten, Long-Covid, BEM, Rechtsprechungs-Update

Die Arbeitswelt hat sich innerhalb kürzester Zeit stark gewandelt. Mobiles Arbeiten und „hybride Arbeitsformen“ sind durch Corona im Eiltempo umgesetzt worden. In vielen Betrieben fehlen jedoch bis heute klare Regelungen dazu. Hinzu kommt: Die Krankenstände sind so hoch wie selten zuvor.

Die Ursachen hierfür – vielfältig: Rückenprobleme, psychische Belastungen und Atemwegserkrankungen wie COVID-19 sind die Hauptursachen. Jetzt heißt es für Betriebsräte: Aktiv werden, Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten nutzen, Beschäftigte effektiv schützen!

Neue Impulse für gesunde Arbeitsbedingungen!

In nur einer Woche alle zentralen gesetzlichen Neuerungen und die wichtigste Rechtsprechung im Überblick: Dein Fitnessprogramm im Arbeits- und Gesundheitsschutz!

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Themen sind u. a.:

  • Update: Neue wissenschaftliche und arbeitsmedizinische Erkenntnisse im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Home-Office, mobiles Arbeiten, „hybride Arbeitsformen“
    • ergonomische Gestaltung von Home-Office-Arbeitsplätzen: Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und ArbStättV, Mitbestimmung des Betriebsrats bei Schutzmaßnahmen
    • erweiterter Unfallversicherungsschutz im Home-Office: Änderungen im § 8 SGB VII
    • der neue § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG: Mitbestimmung des BR bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit
  • Corona-Update: Infektionsschutzgesetz, SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, Hygienekonzepte
  • Long-Covid: Eine unterschätzte Gefahr?
    • wissenschaftlicher und arbeitsmedizinischer Kenntnisstand
    • Arbeitsunfall oder Berufskrankheit? Voraussetzungen, Zuständigkeiten, Leistungen zur Rehabilitation
    • Mit Long-Covid zurück in den Job: Chancen und Grenzen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Psychische Erkrankungen, Rückenleiden, Atemwegserkrankungen - Krankenstände auf Rekord-Niveau
    • arbeitsbedingte Erkrankungen und Ausfallzeiten in Zahlen
    • Muskel- und Skeletterkrankungen verhindern: Neue Kampagne der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA)
    • Ängste, Stress, Verlust sozialer Kontakte – die schleichende Pandemie: Zunahme psychischer Belastungen in Folge von Corona – betriebliche Schutzmaßnahmen zur Reduzierung
  • Weitere ausgewählte neuere Entscheidungen der Instanzengerichte zu wichtigen Themen im Arbeits- und Gesundheitsschutz u. a.
    • zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement: u. a. Anspruch auf Durchführung? Krankheitsbedingte Kündigung oder erneutes BEM?
    • zur Arbeitszeit als Teil des Gesundheitsschutzes
    • zur Mitbestimmung des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Praktische Anwendung und Konsequenzen für die Mitbestimmungspraxis der Betriebsräte

 

Die Themen und ausgewählten Entscheidungen werden aus Aktualitätsgründen kontinuierlich angepasst.

5 Tage (Montag - Freitag)
Travemünde

Ulrich FaberRechtsanwalt, Dozent für Arbeitsrecht, Arbeitsschutzrecht und Arbeits- und Gesundheitsschutz

Grundkenntnisse im Arbeits- und Gesundheitsschutz, z. B. Arbeits- und Gesundheitsschutz 1

1. Teilnehmer 1.590,- Euro

2. Teilnehmer 1.540,- Euro

3. Teilnehmer 1.490,- Euro

zzgl. MwSt. und Hotelkosten

Die Themen und ausgewählten Entscheidungen werden aus Aktualitätsgründen kontinuierlich angepasst.

Die Aufgaben und Rechte des Betriebsrats im Arbeitsschutz nach §§ 80, 87, 89, 90, 91 BetrVG sind umfassend.

Grundkenntnisse zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung und zur Arbeitssicherheit sind deshalb grundsätzlich als erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG anzusehen (BAG vom 15.05.1986, 6 ABR 74/83).

Weiterführende und vertiefende Seminare sind für Betriebsratsmitglieder mit besonderen Funktionen, z. B. als Mitglied im Arbeitsschutzausschuss (ASA) oder als für den Arbeitsschutz zuständiges Betriebsratsmitglied, erforderlich.

Alle Seminare in unserem Programm sind erforderliche Seminare im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber hat nach § 40 BetrVG die Kosten zu tragen. - mehr dazu
Nach § 179 Abs.4 Satz 3 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche bzw. geeignete Seminare. - mehr dazu