GrundlagenseminarNeuSchwerbehinderten-VertretungJugend-Auszubildenden-VertretungCoronaInfo Icon
Seminar-Nr.
NEU
64

Aktiv für Azubis und gute Ausbildung: Rechte und Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Perfekter Einstieg leicht gemacht

Herzlichen Glückwunsch zur Wahl in die JAV - toll, dass du dich engagierst! Nun möchtest du sicher gleich durchstarten und dich aktiv für die Interessen der Azubis und Jugendlichen bei euch im Betrieb stark machen. Wir zeigen dir, wie es geht und machen dich fit für deine neue Aufgabe! In diesem Seminar bekommst du nicht nur einen ersten Überblick über deine Aufgaben und die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, sondern auch viele praktische Tipps für deine tägliche JAV-Arbeit und die erfolgreiche Zusammenarbeit mit deinem Betriebsrat. Aber keine Angst vor trockenen Paragraphen: Wir vermitteln das notwendige Wissen immer auch an deinen betrieblichen Problemen - praxisnah, leicht verständlich und sehr lebendig! 

Deine starke Stimme für die Fachkräfte von morgen!

Alles, was du als JAV wissen musst, leicht verständlich und am Beispiel deiner betrieblichen Praxis – mit diesem Seminar bekommst du schnell den Durchblick. Pole-Position für den bestmöglichen Start in deine neue Aufgabe!

Zu den Zusatzinformationen springen
  • Aufgaben und Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertretung - Handlungsmöglichkeiten kennen, richtig mitreden und mitbestimmen können
    • Beteiligungsrechte der JAV, Informations- und Überwachungsrechte
    • Überblick: Rechte und Pflichten von Azubis - das Berufsbildungsgesetz (BBiG) als rechtliche Grundlage der Ausbildung
    • Ausbildungsqualität im Betrieb verbessern: Ausbildungsplan, Ausbildungsmethode, Qualifizierung der Ausbilder, was tun bei Problemen
    • Regelungen zu Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub
    • Schutzbestimmungen für Jugendliche: das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) - Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen des Arbeitgebers gegen das JArbSchG
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
    • Aufgaben und Rolle des Betriebsrats 
    • Die Betriebsratssitzung: Teilnahmerecht, Stimmrecht der JAV, Aussetzen von Beschlüssen des BR
    • Anliegen der JAV souverän vertreten - den Betriebsrat dafür gewinnen
  • Geschäftsführung der JAV
    • Vorbereitung und Durchführung von JAV-Sitzungen: Von der Einladung bis zum rechtssicheren Beschluss, Rolle des JAV-Vorsitzenden
    • Die JAV-Sitzung professionell leiten: Tipps für effektive und zielführende Diskussionen
    • Kosten- und Sachaufwand der JAV
    • Wissen ist Macht: Schulungsanspruch der JAV
    • Die Sprechstunde der JAV: Sinn und Nutzen
    • Tue Gutes und sprich darüber: Die Jugend- und Auszubildendenversammlung - Rechtsgrundlagen
  • Besonders geschützt: Rechtsstellung der JAV und ihrer Mitglieder
    • Besonderer Kündigungsschutz
    • Übernahmeanspruch nach der Ausbildung nach § 78a BetrVG: Voraussetzung, Fristen für die Geltendmachung, Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers
    • Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot
    • Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsbefreiung, Freizeitausgleich

5 Tage (Montag - Freitag)
Willingen

Jason SchomakerFachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, Fachautor, ehemaliger Betriebsrat

1. Teilnehmer 990,- Euro

2. Teilnehmer 890,- Euro

3. Teilnehmer 790,- Euro

zzgl. MwSt. und Hotelkosten

JAV-Mitglieder haben nach § 37 Abs. 6 i. V. m. § 65 Abs. 1 BetrVG einen Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Voraussetzung ist, dass das Seminar erforderlich ist.

Den Beschluss über den Seminarbesuch fasst der Betriebsrat! Die Kosten des Seminars trägt nach § 40 BetrVG i. V. m. § 65 Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber. Das JAV-Mitglied ist nach § 65 Abs. 1 BetrVG für erforderliche Seminare unter Fortzahlung des Entgelts freizustellen – auch vom Berufsschulunterricht.

Alle Seminare in unserem Programm sind erforderliche Seminare im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber hat nach § 40 BetrVG die Kosten zu tragen. - mehr dazu
JAV-Mitglieder haben nach § 37 Abs. 6 i. V. m. § 65 Abs. 1 BetrVG einen Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Voraussetzung ist, dass das Seminar erforderlich ist. Den Beschluss über den Seminarbesuch fasst der Betriebsrat! Die Kosten des Seminars trägt nach § 40 BetrVG i. V. m. § 65 Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber. Das JAV-Mitglied ist nach § 65 Abs. 1 BetrVG für erforderliche Seminare unter Fortzahlung des Entgelts freizustellen – auch vom Berufsschulunterricht. - mehr dazu