BR Praxis-Tipps

Selbstbestimmung und Gleichberechtigung sind immer eine gute Wahl

Sie kämpfen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben, sichern und gestalten Arbeitsplätze behinderungsgerecht und haben immer ein offenes Ohr für große und kleine Sorgen: Die Schwerbehindertenvertreter*innen (SBV). Und die werden in diesem Jahr vom 1. Oktober bis 30. November wieder gewählt.

Nie war das Amt wichtiger! Rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen leben in Deutschland. Das ist ein Bevölkerungsanteil von mehr als 9 %, Tendenz steigend. Doch in den Betrieben ist die Quote viel geringer.

Traurige 4,6 % ist der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter in deutschen Unternehmen. Das sagt die im April veröffentlichte Statistik der Bundesagentur für Arbeit. In der Privatwirtschaft sind es sogar nur 4,1 %. Jedes vierte Unternehmen hat überhaupt keinen schwerbehinderten Beschäftigten.

Dabei ist die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben ein wesentlicher Beitrag zu einer inklusiven und toleranten Gesellschaft und ein wichtiger Schritt zur selbstbestimmten Lebensführung. Nicht umsonst ist die sogenannte Schwerbehindertenquote in Höhe von 5 % für Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verankert (§ 154 SGB IX).

0,4 % … das ist doch nicht der Rede wert. Oder doch?

Für 296.801 Beschäftigte machen 0,4 % einen erheblichen Unterschied. Denn genau das ist die Zahl der potentiellen Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen, die durch Nichterfüllung der vorgeschriebenen Beschäftigungspflicht unbesetzt sind.

Weder positive Anreize, wie z.B. Lohnkostenzuschüsse oder Hilfen in der Finanzierung des Arbeitsplatzes, noch „strafende“ Ausgleichsabgaben haben bislang geholfen, die Barrieren in den Köpfen der Unternehmen abzubauen.
Angesichts der fatalen Zahlen fordert der DGB nun die Bundesregierung zum Handeln auf. Die vorhandenen Hilfen müssen verstärkt und die Abgaben für ausbleibende Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer*innen zügig angehoben werden. Es gilt die Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, um langfristig eine würdige und gerechte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu gewährleisten.

Ihr wisst nicht, ob ihr die Voraussetzungen zur Wahl einer SBV in eurem Betrieb (mindestens 5 schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen) erfüllt? Der Arbeitgeber ist verpflichtet, euch als Betriebsrat das jährlich für die Agentur für Arbeit und das Integrationsamt auszustellende Verzeichnis über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen als Kopie auszuhändigen (§ 163 Abs. 2 SGB IX).
Wir wünschen euch viel Erfolg bei der Wahl!

Mehr zum Thema erfahrt Ihr unter:
https://www.dgb.de/themen/++co++67d3fbc8-cbbe-11ec-a37c-001a4a16012

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