Seminarkosten & Rechnungen

Die Kosten für ein nach § 37,6 BetrVG erforderliches Seminar trägt nach § 40,1 BetrVG der Arbeitgeber. Dazu gehören Seminar- und Hotelkosten, außerdem Fahrtkosten und evtl. Spesen; diese werden nach betriebsüblicher Regelung abgerechnet. Auskünfte dazu im Personalbüro Ihrer Firma!

Tipp: Welches Verkehrsmittel in Frage kommt, ist evtl. auch in der betrieblichen Reisekosten-Regelung festgelegt. Wenn Sie mit Ihrem privaten PKW anreisen, besprechen Sie dies am Besten vorher mit dem Arbeitgeber, damit Sie im Falle eines Unfalls versichert sind!

Unsere Seminarrechnung setzt sich aus 2 Beträgen zusammen: Die Rechnung senden wir nach dem Seminar zu - sie muss also vor Ort nicht von Ihnen beglichen werden.

Ausnahme: Wenn Sie bereits am Vortag anreisen, bitten wir Sie, diese Kosten direkt im Hotel abzurechnen. Wir haben bereits einen Vorzugspreis für Sie vereinbart. Diesen Preis können Sie ebenfalls den Hotelseiten entnehmen.