Schwerbehindertenvertreter
Schwerbehindertenvertreter haben nach § 96,4 SGB IX ebenfalls einen Rechtsanspruch auf den Besuch erforderlicher Seminare. Das Verfahren gleicht dem für Betriebsräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Bitte teilen Sie uns mit Ihrer Anmeldung mit, ob Sie für Ihren Arbeitgeber eine spezielle Bescheinigung für Schwerbehindertenvertreter benötigen.Nach der Rechtsprechung können folgende Seminare von Schwerbehindertenvertretern besucht werden:
Arbeitsrecht
08 - Arbeitsrecht 1 - Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
09 - Arbeitsrecht 2 - Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
10 - Arbeitsrecht 3 - Der Beginn des Arbeitsverhältnisses
11 - Aktuelles aus dem Arbeitsrecht
12 - Die betriebsbedingte Kündigung
13 - Krankheit und Kündigung
14 - Neues zum AGG - aktuelle Rechtsprechung
15 - Arbeitnehmerüberwachung verhindern - aber wie?
Sozialrecht, Schwerbehindertenrecht, Sozialberatung
20 - Rentenrecht und betriebliche Altersversorgung
21 - Aktuelles aus dem Sozialrecht
23 - Betriebliche Sozialberatung
Arbeits- und Gesundheitsschutz
24 - Arbeits- und Gesundheitsschutz 1
25 - Gefährdungsbeurteilung und Aufgaben des Betriebsrats
26 - Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
27 - Gesund in den Ruhestand - aber wie?
28 - Arbeitsschutz aktuell
29 - Stress, Burn Out und psychische Belastungen am Arbeitsplatz
30 - Betriebsklima verbessern - Mobbing verhindern
31 - Angst im Betrieb - was tun?
Wirtschaftsausschuss
32 - Wirtschaftsausschuss - Einführung
33 - Bilanzanalyse und Kennzahlenberechnung
34 - Betriebswirtschaftliches Know-How für den Wirtschaftsausschuss
Techniken für die Betriebsratsarbeit
35 - Verhandlungstraining
36 - Konflikt- und Durchsetzungstraining
37 - Rhetorik 1 - wirkungsvoll und angstfrei reden
38 - Protokolle und Schriftverkehr - rechtssicher formulieren
EDV-Seminare
39 - Textverarbeitung und Internetnutzung - schneller, leichter, effektiver
40 - Datenbearbeitung, Internetrecherche, Power Point