Rechtsgrundlagen zum Seminarbesuch

Alle von uns angebotenen Seminare können von Betriebsratsmitgliedern nach § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz besucht werden. Wir bieten unsere Seminare ausschließlich nach dieser Rechtsgrundlage an, da im Falle des § 37 Abs. 7 BetrVG der Arbeitgeber die Seminarkosten nicht übernimmt.

Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen Grundlagen- und Spezialseminaren. Grundlagenseminare können von allen Betriebsratsmitgliedern besucht werden, da sie grundlegendes Fachwissen vermitteln, über das alle BR-Mitglieder verfügen müssen.

Alle anderen Seminare sind Spezialseminare, die nur unter zwei Voraussetzungen besucht werden können:
  1. Ein betrieblicher Anlass muss gegeben sein, das heißt, es gibt in Bezug auf das Seminarthema ein aktuelles betriebliches Regelungsproblem. Das gilt auch dann, wenn der Betriebsrat von sich aus die Initiative ergreift oder ergreifen will, etwas neu zu regeln.
  2. Das Spezialseminar kann nur von BR-Mitgliedern besucht werden, die mit der Behandlung des Themas beauftragt sind – entweder als Ausschussmitglieder oder als Einzelbeauftragte durch einen BR-Beschluss oder einen Geschäftsverteilungsplan. Der Betriebsratsvorsitzende kann alle Spezialseminare besuchen, wenn ein betrieblicher Anlass gegeben ist.

Weitere Teilnehmergruppen unserer Seminare

Schwerbehindertenvertreter haben nach § 96 Abs. 4 Sozialgesetzbuch IX ebenfalls einen Rechtsanspruch auf den Besuch erforderlicher Seminare, z.B. solche zum Schwerbehindertenrecht oder zum Arbeitsschutz.
Das Seminar 38 „Protokolle und Schriftverkehr“ ist auch für Betriebsratssekretärinnen konzipiert; ihr Seminarbesuch kann allerdings nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber erfolgen.

Seminarkosten

Die Kosten für ein nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderliches Seminar trägt nach § 40 Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber. Dazu gehören Seminar- und Hotelkosten. Hinzu kommen Fahrtkosten und evtl. Spesen nach der jeweils betriebsüblichen Regelung.

Tipp: Die Wahl des Verkehrsmittels zum Seminarort hängt ebenfalls von der betriebsüblichen Regelung ab; bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Fahrt in Ihrem Personalbüro nach der geltenden Dienstreiseregelung; damit sind Sie im Falle eines Unfalls versichert.
Wir haben mit der DB Sonderkonditionen für die Hin- und Rückreise zum Seminarort vereinbart. Einzelheiten finden Sie hier.

Unsere Seminarrechnung setzt sich aus 2 Beträgen zusammen: Die Rechnung senden wir nach dem Seminar zu - sie muss also vor Ort nicht von Ihnen beglichen werden.
Ausnahme: Wenn Sie bereits am Vortag anreisen, bitten wir Sie, diese Kosten direkt im Hotel abzurechnen. Wir haben bereits einen Sonderpreis für Sie vereinbart; Sie finden ihn auf den Hotelseiten.

Ausfallkosten

sollten möglichst vermieden werden – deshalb empfehlen wir, gleich bei der Beschlussfassung zum Seminar einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
Unsere Ausfallkostenregelung finden Sie bei unseren Geschäftsbedingungen auf dem Anmeldevordruck.

Grundlagenseminare

Folgende Seminare in unserem Bildungsprogramm sind sog. Grundlagenseminare, können also von allen BR- Mitgliedern besucht werden:


Betriebsverfassungsrecht für Einsteiger
01 - Betriebsverfassungsrecht 1
02 - Betriebsverfassungsrecht 2
03 - Betriebsverfassungsrecht 3

Betriebsverfassungsrecht - weitere Grundlagen
03a - Qualifizieren statt entlassen
04 - Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Betriebsräte
04a - Betriebswirtschaftliches Know-How für Betriebsräte
05 - Lohn, Gehalt, Zulagen
06 - Betriebsratsrechte sichern und durchsetzen
07 - Betriebsvereinbarungen rechtssicher gestalten

Arbeitsrecht
08 - Arbeitsrecht 1 - Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
09 - Arbeitsrecht 2 - Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
10 - Arbeitsrecht 3 - Der Beginn des Arbeitsverhältnisses
11 - Aktuelles aus dem Arbeitsrecht
12 - Die betriebsbedingte Kündigung
13 - Krankheit und Kündigung
14 - Neues zum AGG - aktuelle Rechtsprechung

Sozialrecht, Schwerbehindertenrecht, Sozialberatung
20 - Rentenrecht und betriebliche Altersversorgung
21 - Aktuelles aus dem Sozialrecht

Arbeits- und Gesundheitsschutz
24 - Arbeits- und Gesundheitsschutz 1
25 - Gefährdungsbeurteilung und Aufgaben des Betriebsrats
26 - Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

EDV-Seminare
39 - Textverarbeitung und Internetnutzung - schneller, leichter, effektiver
40 - Datenbearbeitung, Internetrecherche, Power Point