Rechtsgrundlagen zum Seminarbesuch
Alle von uns angebotenen Seminare können von Betriebsratsmitgliedern nach § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz besucht werden. Wir bieten unsere Seminare ausschließlich nach dieser Rechtsgrundlage an, da im Falle des § 37 Abs. 7 BetrVG der Arbeitgeber die Seminarkosten nicht übernimmt.Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen Grundlagen- und Spezialseminaren.
Grundlagenseminare
Grundlagenseminare können von allen Betriebsratsmitgliedern besucht werden, da sie grundlegendes Fachwissen vermitteln, über das alle BR-Mitglieder verfügen müssen.Spezialseminare
Alle anderen Seminare sind Spezialseminare, die nur unter zwei Voraussetzungen besucht werden können:- Ein betrieblicher Anlass muss gegeben sein, das heißt, es gibt in Bezug auf das Seminarthema ein aktuelles betriebliches Regelungsproblem. Das gilt auch dann, wenn der Betriebsrat von sich aus die Initiative ergreift oder ergreifen will, etwas neu zu regeln.
- Das Spezialseminar kann nur von BR-Mitgliedern besucht werden, die mit der Behandlung des Themas beauftragt sind - entweder als Ausschussmitglieder oder als Einzelbeauftragte durch einen BR-Beschluss oder einen Geschäftsverteilungsplan. Der Betriebsratsvorsitzende kann alle Spezialseminare besuchen, wenn ein betrieblicher Anlass gegeben ist.
Weitere Teilnehmergruppen unserer Seminare
Schwerbehindertenvertreter haben nach § 96 Abs. 4 Sozialgesetzbuch IX ebenfalls einen Rechtsanspruch auf den Besuch erforderlicher Seminare, z.B. solche zum Schwerbehindertenrecht oder zum Arbeitsschutz.Das Seminar 55 "Protokolle und Schriftverkehr" ist auch für Betriebsratssekretärinnen konzipiert; ihr Seminarbesuch kann allerdings nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber erfolgen.
Seminarkosten
Die Kosten für ein nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderliches Seminar trägt nach § 40 Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber. Dazu gehören Seminar- und Hotelkosten. Hinzu kommen Fahrtkosten und evtl. Spesen nach der jeweils betriebsüblichen Regelung.Tipp: Die Wahl des Verkehrsmittels zum Seminarort hängt ebenfalls von der betriebsüblichen Regelung ab; bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Fahrt in Ihrem Personalbüro nach der geltenden Dienstreiseregelung; damit sind Sie im Falle eines Unfalls versichert.
Wir haben mit der Deutschen Bahn AG Sonderkonditionen für die Hin- und Rückreise zum Seminarort vereinbart.
Unsere Seminarrechnung setzt sich aus 2 Beträgen zusammen:
- Die Seminarkosten finden Sie auf den Seminarseiten.
- Die Hotelkosten finden Sie auf den Hotelseiten.
Ausnahme: Wenn Sie bereits am Vortag anreisen, bitten wir Sie, diese Kosten direkt im Hotel abzurechnen. Wir haben bereits einen Vorzugspreis für Sie vereinbart. Diesen Preis können Sie ebenfalls den Hotelseiten entnehmen.
Ausfallkosten
Ausfallkosten sollten möglichst vermieden werden - deshalb empfehlen wir, gleich bei der Beschlussfassung zum Seminar einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der im Falle beruflicher oder persönlicher Verhinderung Ihren Seminarplatz einnehmen wird.Unsere Ausfallkostenregelung finden Sie bei unseren Geschäftsbedingungen auf dem Anmeldevordruck im Programmheft.

